Ich netzwerke seit Jahren mit Menschen, die sich der Karriereberatung verschrieben haben. Eine sehr kompetente Fachfrau auf diesem Gebiet ist Petra Perlenfein. Sie hat ihre Karriereakademie in Stuttgart und begleitet seit 30 Jahren Menschen bei der beruflichen Neuorientierung. Sie erzählte mir kürzlich von dem Konzept der Transferagentur mit dem sie seit vielen Jahren für hohe Vermittlungserfolge und eine große Kundenzufriedenheit steht.
Da auch ich Arbeitgeber und Führungskräfte bei Trennungsprozessen / Kündigungen begleite, möchte ich das Know How von Petra Perlenfein hier gern teilen:
Viele Arbeitgeber greifen in Phasen des Personalabbaus, der mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, auf das Instrument der Transfergesellschaft zurück. Das freigesetzte Personal soll durch diese externe Arbeitgeberin bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz betreut werden. Das ist grundsätzlich ein guter Gedanke, zumal aufwendige Kündigungsschutzklagen dadurch vermieden werden können. Die Transfergesellschaft sichert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell durch das Transferkurzarbeitgeld ab. Die Verweildauer in der Transfergesellschaft ist auf maximal 12 Monate begrenzt.
Die Alternative zur Transfergesellschaft ist die Transferagentur. Dabei handelt es sich um eine durch die Agentur für Arbeit geförderte Outplacementberatung. In einer Transferagentur erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine individuelle, effektive Hilfe bei ihrer beruflichen Neuorientierung.
Die Transferagentur ist eine sinnvolle, unbürokratische und oft kostengünstige Alternative zur Transfergesellschaft.
Sinnvoll, effektiv
- weil die vom Personalabbau Betroffenen direkt aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in einen neuen Job vermittelt werden. Die Beratung beginnt schon während des Arbeitsverhältnisses. Kündigungsschutzklagen werden vermieden.
- weil der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin individuell den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besprechen kann. Restarbeiten im Unternehmen können dadurch noch erledigt werden. Oft geschieht das mit dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ und im Rahmen von Aufhebungsverträgen.
- weil die Outplacementberatung weit über ein „Bewerbungstraining“ hinausgeht. Speziell geschulte Beraterinnen und Berater fangen den Kündigungsschock auf und geben emotionale Stabilisierung. Das hilft sowohl den vom Personalabbau Betroffenen als auch den im Unternehmen verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es herrscht mehr Ruhe im Unternehmen.
- weil die Outplacementberatung mehr bietet als ein standardisiertes Beratungsprogramm. Dadurch erreichen Outplacementberaterinnen und -berater mit ihrer individuellen Beratung sehr schnell nachhaltige Vermittlungserfolge. Das kommt auch dem Unternehmen zugute.
unbürokratisch,
- weil es sich nur um einen einmaligen Antrag auf Förderung handelt. Outplacementberatungen unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Beantragung der Förderung.
- Es muss kein dreiseitiger Vertrag für die Übergabe an eine Transfergesellschaft geschlossen werden.
Kostengünstig,
- Zusätzliche Beträge für die Erhöhung des Transferkurzarbeitgelds müssen vom Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Projektkosten fallen gering aus
Fazit:
Die Transfergesellschaft ist eine neue Arbeitgeberin. Das Unternehmen gibt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Transfergesellschaft ab, die dort nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen Transferkurzarbeitergeld seitens der Agentur für Arbeit erhalten. In manchen Fällen stockt das abgebende Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf.
Die Gründung einer Transfergesellschaft ist sinnvoll, wenn Personal auf einen Stichtag hin entlassen werden soll, sobald dieses nicht mehr für die Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt wird. Je nach Ausgestaltung der Transfergesellschaft erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Weiterbildungsangebote und Unterstützung bei der Suche nach einer neuen beruflichen Orientierung (Bewerbungshilfe).
Bei einer Transfergesellschaft fallen aber zusätzlich hohe Verwaltungs- und Projektkosten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an, die zu Lasten des Beratungsbudgets der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen können. Da die Transfergesellschaft eine neue Arbeitgeberin ist, muss diese im Lebenslauf erwähnt werden. Das kann zu Nachteilen bei der Vermittlung insbesondere bei Führungskräften führen.
Eine Transferagentur TA ist eine durch die Agentur für Arbeit geförderte Outplacementberatung. Die Anzahl der Beratungsstunden, die eine Person in Anspruch nimmt, wird mit einem Fördersatz bezuschusst, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllt sind. Bei der Transferagentur ist die betroffene Person (Führungskraft oder Mitarbeiter/in) in der Regel noch bei der Firma beschäftigt. Die Beratungsmöglichkeit wird meistens im Rahmen eines doppelten Freiwilligenprogramms angeboten. Die Beratung findet schon während des bestehenden Arbeitsverhältnisses statt.
Durch die effektive und engmaschige Beratung in einer Transferagentur kommen schnelle Vermittlungserfolge zustande. Die Firma spart durch die schnelle Integration in einen neuen Job weitere Personalkosten und Kosten von Kündigungsschutzklagen. Die Transferagentur ist besonders geeignet, wenn Personal zeitlich gestaffelt abgebaut werden soll.