Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart – Dr. Sandra Flämig


Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart bin ich Ihre Ansprechpartnerin. Ich agiere für Sie als Lobby, Vertreterin vor Gericht und außergerichtlich, externe Arbeitsrechtsabteilung und Business-Coach.


Letzte Beiträge
Verzicht

Ein Verzicht ist nicht immer möglich Der Verzicht auf Ansprüche und Rechte kann vor der Entstehung des Anspruchs oder auch nach Entstehung des Anspruchs geschehen. Im Arbeitsrecht herrscht jedoch ein grundsätzliches Ungleichgewicht zwischen den Parteien des individuellen Arbeitsvertrages. Daher will das Arbeitsrecht den Arbeitnehmer schützen. Manchmal auch vor sich selbst. Arbeitnehmer sollen nicht zu einem […]

Von: Ralf Zosel | Aus dem Lexikon


Tücken bei der Kündigung – Fehlerhafte Betriebratsanhörung

Arbeitgeber können immer wieder Fehler machen, die ihnen ihren ansonsten bombensichern Kündigungen zunichte machen können. So geschehen auch in dem Fall, den das LAG am 20.02.2014 (2 Sa 120/13).

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: Aktuelles ArbeitsrechtBlog


Leitender Angestellter darf sagen: „Betriebsrat missbraucht sein Amt“ – Art. 5 GG

Es ist gar nicht so selten, dass bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Eindruck entsteht, Betriebsräte „missbrauchen“ ihr Amt dazu, um sich selbst Vorteile – nicht zuletzt den Kündigungsschutz – zu verschaffen. Das LAG Hessen (16 TaBV 50/13) hatte am 2.9.2013 einen Fall zu entscheiden, in dem es darum ging, ob Mitarbeiter eines Unternehmens sich an […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: Aktuelles ArbeitsrechtBlog


Widerrufsvorbehalt

Widerrufsvorbehalt – einseitige Beendigung von „goodies“ Arbeitgeber gewähren oft zusätzliche Leistungen in wirtschaftlich guten Zeiten. Ohne Vereinbarung eines Widerrufsvorbehaltes kann sich der Arbeitgeber nicht so einfach von einer Zusage lösen. Es bleibt nur die einvernehmliche Vertragsänderung oder die Änderungskündigung. Es ist daher besser, wenn ein Widerrufsvorbehalt getroffen wird. Dieser muss jedoch inhaltlichen Anforderungen genügen, um wirksam zu […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Aus dem Lexikon


Persönlichkeitsrecht

Wo ist das Persönlichkeitsrecht geregelt? Da können Sie lange suchen. Das Persönlichkeitsrecht ist gesetzlich nicht klar definiert. Es wird nur einmal erwähnt in § 75 Abs. 2 BetrVG. Jedoch ist auch da nur die Rede davon, dass  Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer schützen und fördern müssen. Schlau wird man daraus […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Aus dem Lexikon


Arbeitsbescheinigung, einfaches und qualifiziertes Zeugnis

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsbescheinigung, einem einfachen Zeugnis und einem qualifizierten Zeugnis? Antwort:

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: Aktuelles Arbeitsrecht


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Sie brauchen

eine fundierte Beratung und Unterstützung die Ihnen in Ihren arbeitsrechtlichen Belangen zur Seite steht, dabei Wert auf Fairness und Transparenz legt, das Arbeitsrecht als ein praktikables Werkzeug begreift und darüber hinaus noch auf viele andere Werkzeuge aus dem Bereich des Coachings und Sparrings zurückgreifen kann.

Was ich Ihnen biete

Ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart, das heißt, ich biete natürlich in erster Linie die Vertretung Ihrer Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, arbeitsrechtliche Fachkompetenz und die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte.

Mehr als „nur“ Arbeitsrecht

Meine Mandanten vertrauen auf dieses „Komplett-Paket“ aus Anwalt und ausgebildetem Coach.
Ich denke und arbeite immer interdisziplinär und habe eine fundierte Zusatzausbildung zum NLP Master und Businesscoach.
Daher sehe ich schon bei der Fallanalyse immer beides: Einerseits die harten juristischen Fakten und andererseits die Emotionen, systemischen Verflechtungen und Interaktionen und stelle Ihnen daraus resultierende Fragen. So führe ich Sie zu einer sachlichen Sichtweise und eröffne Ihnen und Ihrem Gegenüber damit ganz neue Handlungsspielräume und Möglichkeiten. Ihre Konflikte haben zwar eine arbeitsrechtliche Seite. Menschliche, emotionale und systemische Aspekte sind jedoch auch vorhanden. Sie werden leider oft unter den Teppich gekehrt bzw. als „Gedöns“ abgetan. Solange Sie das zulassen, erlauben Sie Ihrem Gegenüber, Sie zu manipulieren! Mit meiner Unterstützung analysieren und klären Sie die emotionalen Seiten des Konflikts. Erst dann können Sie sachliche und klar begründete Entscheidungen treffen.
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