Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart – Dr. Sandra Flämig


Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart bin ich Ihre Ansprechpartnerin. Ich agiere für Sie als Lobby, Vertreterin vor Gericht und außergerichtlich, externe Arbeitsrechtsabteilung und Business-Coach.


Letzte Beiträge
Aufsässige Mitarbeiter gesucht!

Aufsässige Mitarbeiter gesucht Es flatterte durch meine Timeline bei Twitter: „Aufsässige Mitarbeiter gesucht – Wie rebellisch sind Sie?“  Wider besseres Wissen las ich den Artikel und ärgerte mich. „So ein reißerischer Mist!“ In meiner Kanzlei sitzen sie nämlich, die „aufsässigen Mitarbeiter“, die Führungskräfte, die aus ihrer Sicht quer denken, den Mund aufmachen, Kritik äußern. Sie […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: AllgemeinArbeitswelt heute


Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgrund

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgrund gehört zu einem der wichtigsten Mittel zur Flexibilisierung. Doch auch hier gibt es Stolpersteine, denen Sie aus dem Weg gehen möchten. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: AllgemeinArbeitswelt heute


Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht – Grundsatz Gemäß § 273 Abs. 1 BGB haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht. § 273 Abs. 1 BGB lautet: „Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, […]

Von: Ralf Zosel | Aus dem Lexikon


Anschwärzen des Arbeitgebers bei Behörden – Wie weit geht die Loyalitätspflicht?

Diese Frage hatte das Landesarbeitsgericht Köln am 5.7.2012 (6 Sa 71/12) zu entscheiden. Ein Ehepaar mit 2 Kindern im Alter von 2 Jahren und 10 Monaten hatte am 11.5.11 eine Hauswirtschafterin angestellt. Die Eltern waren offensichtlich beide berufstätig. Die Chemie stimmte wohl nicht, denn das Ehepaar kündigte ordentlich Ende Juni zum 31.7.11. Die Hauswirtschafterin informierte […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: Aktuelles Arbeitsrecht


Arbeitsverhinderung

Bei Arbeitsverhinderung im Sinne des § 616 BGB behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt, obwohl er nicht arbeitet. § 616 BGB lautet: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Aus dem Lexikon


Arbeitgeberhaftung

Was versteht man unter Arbeitgeberhaftung? Die Frage nach der Arbeitgeberhaftung stellt sich, wenn dem Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit etwas zustößt (Personenschaden) oder wenn sein Eigentum beschädigt (Sachschaden) wird. Dabei muss strikt zwischen Personen- und Sachschäden unterschieden werden. Arbeitgeberhaftung für Personenschäden Für Personenschäden gibt es einen gesetzlich verankerten Haftungsausschluss in § 104 SGB VII. D.h. die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt den Schaden […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Aus dem Lexikon


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Sie brauchen

eine fundierte Beratung und Unterstützung die Ihnen in Ihren arbeitsrechtlichen Belangen zur Seite steht, dabei Wert auf Fairness und Transparenz legt, das Arbeitsrecht als ein praktikables Werkzeug begreift und darüber hinaus noch auf viele andere Werkzeuge aus dem Bereich des Coachings und Sparrings zurückgreifen kann.

Was ich Ihnen biete

Ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart, das heißt, ich biete natürlich in erster Linie die Vertretung Ihrer Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, arbeitsrechtliche Fachkompetenz und die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte.

Mehr als „nur“ Arbeitsrecht

Meine Mandanten vertrauen auf dieses „Komplett-Paket“ aus Anwalt und ausgebildetem Coach.
Ich denke und arbeite immer interdisziplinär und habe eine fundierte Zusatzausbildung zum NLP Master und Businesscoach.
Daher sehe ich schon bei der Fallanalyse immer beides: Einerseits die harten juristischen Fakten und andererseits die Emotionen, systemischen Verflechtungen und Interaktionen und stelle Ihnen daraus resultierende Fragen. So führe ich Sie zu einer sachlichen Sichtweise und eröffne Ihnen und Ihrem Gegenüber damit ganz neue Handlungsspielräume und Möglichkeiten. Ihre Konflikte haben zwar eine arbeitsrechtliche Seite. Menschliche, emotionale und systemische Aspekte sind jedoch auch vorhanden. Sie werden leider oft unter den Teppich gekehrt bzw. als „Gedöns“ abgetan. Solange Sie das zulassen, erlauben Sie Ihrem Gegenüber, Sie zu manipulieren! Mit meiner Unterstützung analysieren und klären Sie die emotionalen Seiten des Konflikts. Erst dann können Sie sachliche und klar begründete Entscheidungen treffen.
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