Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart – Dr. Sandra Flämig


Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart bin ich Ihre Ansprechpartnerin. Ich agiere für Sie als Lobby, Vertreterin vor Gericht und außergerichtlich, externe Arbeitsrechtsabteilung und Business-Coach.


Letzte Beiträge
Arbeitgeber darf vor fristloser Kündigung Sachverhalt in Ruhe ermitteln

Es gibt bei der außerordentlichen Kündigung (in der Regel als “fristlose Kündigung” bezeichnet) in § 626 Abs. 2 BGB eine Frist von 2 Wochen. D.h. der Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes die außerordentliche Kündigung dem Arbeitnehmer zugestellt haben. Versäumt er die Frist, ist die außerordentliche Kündigung nicht mehr möglich. Dies […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: Aktuelles ArbeitsrechtBlog


Mobbing und Mimosen – für Schadensersatz hängen die Trauben hoch

Das Landesarbeitsgericht München hat 30.10.2014 (Az.: 4 Sa 159/14) über eine Schadensersatzklage eines Arbeitnehmers zu entscheiden gehabt, der sich gemobbt fühlte bzw. behauptete gemobbt worden zu sein. Und da sind wir schon bei des Pudels Kern: Sich “gemobbt fühlen” ist etwas, das rein individuell im inneren des Betroffenen abläuft und das nicht von außen überprüft […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: Aktuelles ArbeitsrechtBlog


Diskriminierung wegen des Geschlechts

Ein Personalvermittler hatte einer Bewerberin Details verraten, die sein Auftraggeber (Arbeitgeber) ihm über die zu besetzende Stelle gegeben hatte. Das brisante Detail lautetet: „Keine Frau für die ausgeschriebene Stelle.“

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: Aktuelles ArbeitsrechtBlog


Krankheitsbedingte Kündigung

Vielfach herrscht das Gerücht, der Arbeitgeber könne nicht während einer bestehenden Krankheit kündigen. Diese Annahme ist falsch. Die krankheitsbedingte Kündigung ist möglich. Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine Untergruppe der personenbedingten Kündigung. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Aus dem Lexikon


Diskriminierung / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Diskriminierung und das AGG Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit seinem Schutz vor Diskriminierung gilt für: Bewerber/innen, Arbeitnehmer/innen, Azubis, Ausgeschiedene Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen Heimarbeiter/innen, Leiharbeitnehmer (Verleiher und Entleiher gelten als Arbeitgeber) Aber auch Geschäftsführer/in, Vorstand oder Selbständige können unter bestimmten Umständen auf den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bauen. Nämlich, soweit es den Zugang zu Beschäftigung oder den beruflichen […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Aus dem Lexikon


Arbeitgeberhaftung

Was versteht man unter Arbeitgeberhaftung? Die Frage nach der Arbeitgeberhaftung stellt sich, wenn dem Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit etwas zustößt (Personenschaden) oder wenn sein Eigentum beschädigt (Sachschaden) wird. Dabei muss strikt zwischen Personen- und Sachschäden unterschieden werden. Arbeitgeberhaftung für Personenschäden Für Personenschäden gibt es einen gesetzlich verankerten Haftungsausschluss in § 104 SGB VII. D.h. die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt den Schaden […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Aus dem Lexikon


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Sie brauchen

eine fundierte Beratung und Unterstützung die Ihnen in Ihren arbeitsrechtlichen Belangen zur Seite steht, dabei Wert auf Fairness und Transparenz legt, das Arbeitsrecht als ein praktikables Werkzeug begreift und darüber hinaus noch auf viele andere Werkzeuge aus dem Bereich des Coachings und Sparrings zurückgreifen kann.

Was ich Ihnen biete

Ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart, das heißt, ich biete natürlich in erster Linie die Vertretung Ihrer Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, arbeitsrechtliche Fachkompetenz und die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte.

Mehr als „nur“ Arbeitsrecht

Meine Mandanten vertrauen auf dieses „Komplett-Paket“ aus Anwalt und ausgebildetem Coach.
Ich denke und arbeite immer interdisziplinär und habe eine fundierte Zusatzausbildung zum NLP Master und Businesscoach.
Daher sehe ich schon bei der Fallanalyse immer beides: Einerseits die harten juristischen Fakten und andererseits die Emotionen, systemischen Verflechtungen und Interaktionen und stelle Ihnen daraus resultierende Fragen. So führe ich Sie zu einer sachlichen Sichtweise und eröffne Ihnen und Ihrem Gegenüber damit ganz neue Handlungsspielräume und Möglichkeiten. Ihre Konflikte haben zwar eine arbeitsrechtliche Seite. Menschliche, emotionale und systemische Aspekte sind jedoch auch vorhanden. Sie werden leider oft unter den Teppich gekehrt bzw. als „Gedöns“ abgetan. Solange Sie das zulassen, erlauben Sie Ihrem Gegenüber, Sie zu manipulieren! Mit meiner Unterstützung analysieren und klären Sie die emotionalen Seiten des Konflikts. Erst dann können Sie sachliche und klar begründete Entscheidungen treffen.
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