Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart – Dr. Sandra Flämig

Beiträge
Wenn die Betriebsfeier zum Kündigungsgrund wird

Stellen Sie sich vor: Jahresauftakt-Feier, 115 Kollegen, gutes Essen, ein paar Gläser Wein zu viel – und am Ende steht die Personalabteilung vor der Frage, ob sie fristlos kündigen muss. Genau das musste kürzlich das ArbG Heilbronn entscheiden (Urteil vom 18.6.2026, 8 Ca 57/26). Der Sachverhalt: Eine Betriebsfeier, die aus dem Ruder lief Die Klägerin, […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: Blog 


Einwurf-Einschreiben – Keine rechtssichere Zustellungsmethode

Die Entscheidung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Mai 2026 – Az. 2 AZR 184/25 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 7. Mai 2026 entschieden (2 AZR 184/25), dass das sogenannte Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG nicht rechtssicher ist – zumindest nicht bei dem Verfahren, das die Post derzeit verwendet. Der Sachverhalt – Was war der Streitfall? Ein […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: Blog 


Zielvorgaben bei variabler Vergütung: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Die Entscheidung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. April 2026 – Az. 10 AZR 28/25 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 22. April 2026 (Az.: 10 AZR 28/25) eine wichtige Entscheidung getroffen, die für alle Unternehmen mit erfolgsabhängiger Vergütung relevant ist. Das Kernproblem: Unterlassene Zielvorgaben kosten Geld Ein Arbeitgeber hatte seiner Mitarbeiterin die für die […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Kategorien: Blog 


Unkündbarkeit

Unkündbarkeit – Ein Missverständnis Der Begriff „Unkündbarkeit“ ist missverständlich. Die Parteien des Arbeitsvertrages könnten annehmen, dass sie das Arbeitsverhältnis dann gar nicht kündigen können. Das ist jedoch nicht der Fall, denn es gibt immer die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Von Unkündbarkeit wird aber gesprochen, wenn die ordentliche Kündigung des […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Aus dem Lexikon


Beschäftigungsanspruch / Freistellung von der Arbeitsleistung

Der Beschäftigungsanspruch – ein starkes Recht Der Arbeitnehmer hat nicht nur die Pflicht, zu arbeiten, er hat auch das Recht darauf. Daraus resultiert sein Beschäftigungsanspruch. Dieser ist Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Ein Arbeitnehmer kann also vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser ihm eine Beschäftigung zuweist. Er hat daher grundsätzlich einen Anspruch auf Beschäftigung während des Arbeitsverhältnisses bis zu […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Aus dem Lexikon


Das Güterichterverfahren im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist speziell und es ist Beziehungsrecht. In meinem Beitrag zum Gütetermin ist das schon angeklungen. Es braucht zur Lösungsfindung vor allem eines: Entspannung. Das steckt ja auch in dem Wort Lösung schon drin. Seit 2012 gibt es eine erweiterte Möglichkeit, sich zu einigen: Das Güterichterverfahren im Arbeitsrecht – § 54 Abs. 6 ArbGG (Fußnote: […]

Von: Dr. Sandra Flämig | Aus dem Lexikon


Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Sandra Flämig im Gespräch
Videos
Empfehlungen
Erfahrungen & Bewertungen zu Sandra Flämig
Bewertungen
Social Media

Sie brauchen

eine fundierte Beratung und Unterstützung die Ihnen in Ihren arbeitsrechtlichen Belangen zur Seite steht, dabei Wert auf Fairness und Transparenz legt, das Arbeitsrecht als ein praktikables Werkzeug begreift und darüber hinaus noch auf viele andere Werkzeuge aus dem Bereich des Coachings und Sparrings zurückgreifen kann.

Was ich Ihnen biete

Ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart, das heißt, ich biete natürlich in erster Linie die Vertretung Ihrer Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, arbeitsrechtliche Fachkompetenz und die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte.

Mehr als „nur“ Arbeitsrecht

Meine Mandanten vertrauen auf dieses „Komplett-Paket“ aus Anwalt und ausgebildetem Coach.
Ich denke und arbeite immer interdisziplinär und habe eine fundierte Zusatzausbildung zum NLP Master und Businesscoach.
Daher sehe ich schon bei der Fallanalyse immer beides: Einerseits die harten juristischen Fakten und andererseits die Emotionen, systemischen Verflechtungen und Interaktionen und stelle Ihnen daraus resultierende Fragen. So führe ich Sie zu einer sachlichen Sichtweise und eröffne Ihnen und Ihrem Gegenüber damit ganz neue Handlungsspielräume und Möglichkeiten. Ihre Konflikte haben zwar eine arbeitsrechtliche Seite. Menschliche, emotionale und systemische Aspekte sind jedoch auch vorhanden. Sie werden leider oft unter den Teppich gekehrt bzw. als „Gedöns“ abgetan. Solange Sie das zulassen, erlauben Sie Ihrem Gegenüber, Sie zu manipulieren! Mit meiner Unterstützung analysieren und klären Sie die emotionalen Seiten des Konflikts. Erst dann können Sie sachliche und klar begründete Entscheidungen treffen.
Sandra Flämig 186 Bewertungen auf ProvenExpert.com