7 Jun
2010

Bewerbung nach einer Kündigung – Woran keiner denkt

von Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Nicht nur Facebook, studiVZ und andere soziale Netzwerke bieten Stolperfallen bei Bewerbungen. Inzwischen dürfte sich herumgesprochen haben, dass Personaler auch das Internet absuchen, um zu schauen, ob und wenn ja wie sich die Kandidaten dort präsentieren. Neckische Partyfotos in spärlichem oder wahlweise lächerlichem Aufzug sind dabei nicht gerade karrierefördernd. Dass jede daher seine Präsenz im Netz immer daraufhin hinterfragen sollte, ob er die privaten Details wirklich jedem Wildfremden (vielleicht auch dem zukünftigen Chef) preisgeben möchte, ist Standardwissen.

Jedoch gibt es noch zwei kleine Nischen, in denen selten saubergemacht wird:

Emailadressen und Sprüche auf Anrufbeantwortern. Was gibt es da nicht alles zu sehen und zu hören! Von durcheinanderkichernden Kleinkindern, die gerade die Schwelle vom Zwei- zum Dreiwortsatz überschritten haben, bis hin zu Sprüchen, die in Richtung unterhalb der Gürtlelinie zielen oder angestrengt witzig daher kommen, ist alles dabei. Bei den Emailadressen liest man von teufelchen@…. oder von suessebiene@…..

Das geht nicht, wenn man gerade eine Kündigung bekommen hat und sich um eine neue Stelle bewirbt!  Man hat schon von Personalern gehört, die genau aus dem Grund (Emailadresse/Spruch auf dem Anrufbeantworter o.Ä.) einen Bewerber nicht einladen. Zumindest für die Zeit, bis man einen neuen Job hat, wird man ein Stück Privatsphäre drangeben müssen.

Also: seriöser Spruch auf dem Anrufbeantworter und seriöse Emailadresse, dann hat man gegenüber denen mit den Sprüchen  und coolen Emailadressen schon einen Punkt mehr und vielleicht ist das genau der entscheidende…

Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig(at)kanzlei-flaemig(dot)de
https://www.kanzlei-flaemig.de

von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Rechtsirrtümer Arbeitsrecht

Sandra Flämig hat 4,99 von 5 Sternen 171 Bewertungen auf ProvenExpert.com