Bei der Abrechnung nach dem RVG richtet sich die Höhe der anwaltlichen Gebühr nach dem Gegenstandswert.
Vergütungsvereinbarung
Bei einer Abrechnung nach Stunden auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung beträgt mein Honorar derzeit 290,00 Euro netto pro Stunde. Für Zeiten, die ich durch Reisen außerhalb der Kanzlei verbringe, setze ich den halben Stundensatz an. In gerichtlichen Verfahren bin ich verpflichtet, mindestens die gesetzliche Gebühr nach dem RVG zu berechnen.
Das gilt immer:
- Sie erhalten zu Beginn der Beratung/Vertretung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.
- Sollten sich die Kosten durch weitere notwendige Maßnahmen ändern, bespreche ich das vorab mit Ihnen.
- Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, auf was Sie sich hinsichtlich der Kosten einstellen sollten.