22 Okt
2012

Führungskräfte – Reaktion auf eine Kündigung

Wenn man eine Kündigung bekommen hat, dann sollte man zum Anwalt gehen und klagen, insbesondere dann, wenn es keinen Grund für die Kündigung gab. Was Recht ist, muss Recht bleiben. Das geht so nicht. Stimmt doch, oder?

So einfach ist es insbesondere bei Führungskräften jedoch nicht.

Zum Anwalt gehen ist unbedingt ratsam. Eine Klage kann aber oft nur das allerletzte Mittel sein.

Je höher ein Mensch in seinem Arbeitsleben in der Hierarchie aufsteigt, desto dünner wird die Luft:

– Es gibt kaum noch bis gar keine vergleichbaren Kollegen. Eine Sozialauswahl (bei betriebsbedingter Kündigung) fällt also flach. Wenn es eine Möglichkeit für den Arbeitgeber gibt, die Stelle einzusparen oder die Aufgaben aufzuteilen, dann sieht es schlecht aus für die Führungskraft.

– Auch wenn es keinen Kündigungsgrund gibt, ist eine Klage oft keine gute Idee. In der Regel sind die Branchen klein. Die Führungskreise sind untereinander sehr gut vernetzt und es spricht sich herum, dass die Führungskraft ihren Arbeitgeber verklagt hat. Neue Arbeitgeber sehen das nicht gern – vor allem und gerade nicht von Menschen, die sich bei Ihnen um eine arbeitgebernahe Führungsposition bewerben.

– Je dichter man an der Geschäftsleitung dran ist, umso eher kann auch ein gestörtes Vertrauensverhältnis zu einer sofortigen Kündigung führen. Und ich rede hier nicht von „gerichtsfesten“ Gründen. Man kann sich nicht mehr „riechen“. Das genügt schon.

Was ist nun Führungskräften zu raten?

– Tun Sie das, was man von Ihnen in Ihrem Job auch erwartet und behalten Sie in einer extrem brenzligen und ggf. sogar existenzgefährdenden Situation einen kühlen Kopf. So können Sie sogar beim alten Arbeitgeber noch punkten und Eindruck machen.

– Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt eine Strategie, mit der Sie sauber und mit so wenig Reputationsverlust wie möglich aus dem Arbeitsverhältnis heraus kommen.

– Signalisieren Sie, dass Sie zu einer einvernehmlichen Lösung bereit sind, mit der man sich hinterher noch in die Augen schauen kann.

Verletzungen sind in so einem Fall normal. Wut, Hilflosgkeit und Ohnmacht werden auch Führungskräfte spüren. Diese negativen Gefühle tun verdammt weh. Doch wie bei anderen Arbeitnehmern auch, gehören diese Gefühle zum Coach oder Therapeuten, den Sie auch zu Rate ziehen sollten, und nicht in die rechtliche Auseinandersetzung. Im Falle einer Kündigung ist es also wichtig, dass Sie ein Team aus Experten um sich haben. Dann werden Sie die geeignete Lösung erarbeiten, die eine Gerichtsprozess verhindert.

 

von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Karriereberatung

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