Es hält sich hartnäckig. Das Gerücht, dass Praktikanten billige Arbeitskräfte sind und dass man mit einem Praktikum nach dem anderen personelle Engpässe überbrücken kann. Doch dem ist nicht so. Es ist klar abzugrenzen zwischen Arbeitsverhältnissen und Praktika.
Das Praktikum
Ein Arbeitsverhältnis
Praktikanten haben einen Anspruch auf Entlohnung. Das ist in § 22 MiLoG geregelt. Es sind dort auch Ausnahmen aufgeführt, die nicht zu einer Entlohnung nach den Grundsätzen des MiLoG führen. Jedoch haben auch diese Personen einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Probezeit und Befristungen sind hier das Mittel der Wahl. Schauen Sie sich dazu auch die Videos an, die sich in den verlinkten Artikeln zu Probezeit und Befristung befinden.