21 Mrz
2017

Praktikum – die billige Alternative?

Es hält sich hartnäckig. Das Gerücht, dass Praktikanten billige Arbeitskräfte sind und dass man mit einem Praktikum nach dem anderen personelle Engpässe überbrücken kann. Doch dem ist nicht so. Es ist klar abzugrenzen zwischen Arbeitsverhältnissen und Praktika.

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Abgrenzung

Das Praktikum

  • ist immer vorübergehend
  • findet immer im Rahmen einer Gesamtausbildung statt
  • hat ganz klar die Ausbildung im Fokus
  • vermittelt berufliche Kenntnisse
  • bereitet auf eine spätere Berufstätigkeit vor
  • kann Zugangsvoraussetzung für Studium oder Ausbildung sein
  • kann ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung (Studium, Berufsausbildung)

Ein Arbeitsverhältnis

  • ist fremdbestimmte Tätigkeit nach Weisungen
  • Ausbildung steht nicht im Vordergrund – auch wenn man natürlich Berufserfahrung sammelt

Praktikanten haben einen Anspruch auf Entlohnung. Das ist in § 22 MiLoG geregelt. Es sind dort auch Ausnahmen aufgeführt, die nicht zu einer Entlohnung nach den Grundsätzen des MiLoG führen. Jedoch haben auch diese Personen einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Alternativen zum Praktikum

Probezeit und Befristungen sind hier das Mittel der Wahl. Schauen Sie sich dazu auch die Videos an, die sich in den verlinkten Artikeln zu Probezeit und Befristung befinden.

von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Aktuelles Arbeitsrecht Allgemein

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