Mein Mandant schüttelt den Kopf: „Die Annahme einer Kündigung verweigern?“ Das kann er doch nicht machen!
Irgendwie ist es gerade seltsam. Es scheinen sich in diesen Tagen grundsätzliche arbeitsrechtliche Fragen aufzudrängen. Ein Leser meines Blogs schilderte mir folgendes (sinngemäß) zum Thema Kündigung wegen monatelangen Wartens auf Lohn:
Der Arbeitgeber hatte bereits seit knapp drei Monaten keinen Lohn gezahlt. Seit ungefähr einem halbem Jahr zahlte er immer wieder erst „kurz vor knapp“. Die Mahnung zur Lohnzahlung wurde von allen Mitarbeitern nach dem zweiten Monat fehlender Lohnzahlung ggü. dem Arbeitgeber abgegeben. Nun hat es sich ergeben das für alle Mitarbeiter die Möglichkeit besteht, den Arbeitgeber wechseln. Die Mitarbeiter würden auch nicht fristlos kündigen wollen sondern sich an die vertragliche Kündigungsfrist halten.
Der Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern jedoch mitgeteilt, dass er niemanden entlassen will. Der Leser befürchtete nun, dass der Arbeitgeber sein Kündigung nicht annimmt oder anerkennt.

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