Nicht immer ist es die Kündigung oder das Angebot eines Aufhebungsvertrages seitens des Arbeitgebers, manchmal sind es auch die schmeichelhaften Angebote eines headhunters oder die eigene erfolgreiche Suche nach einer neuen Herausforderung, die Führungskräfte „im besten Alter“ zwischen 45 und 55 vor die Frage stellt: Soll ich wirklich wechseln oder bleibe ich im sicheren Hafen?
Hier gilt es, kühl abzuwägen und sich nicht nur die juristischen Aspekte dieses aufregenden Themas genau zu betrachten.
Ein Arbeitsvertrag, der viele Jahre lang bestanden hat, birgt zumindest den äußeren Anschein einer gewissen Sicherheit. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Führungskräfte mit steigender Hierarchieebene und ggf. dem Status „Leitender Angestellter“ rein praktisch gesehen immer weniger „Schutz“ genießen. Das liegt zum einen daran, dass eine betriebliche Umstrukturierung dann besonders einfach ist, wenn wenige Stellen umgebaut werden und dabei ggf. auch nur eine einzige wegfällt. Dies hinzubekommen erfordert arbeitsrechtlich nicht besonders viel Fantasie für den Arbeitgeber. Hinzu kommt, dass es nur wenige vergleichbare Kolleginnen und Kollegen geben wird, mit denen man eine Sozialauswahl durchführen und so den Arbeitsplatz ggf. erhalten kann. Bei echten leitenden Angestellten ist die Beendigung sogar noch einfacher, denn zwar muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber kann dennoch einen Auflösungsantrag stellen und das Arbeitsverhältnis wird dann bei ansonsten unwirksamer Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst. Es geht also nicht darum, dass man nach einer jahrzehntelangen Betriebszugehörigkeit einen „sicheren Job“ hat. Sicher ist nichts. Jeder Arbeitnehmer und insbesondere jede Führungskraft ist kündbar. Letztlich geht es nur um dem Preis für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der ist bei einem langen Arbeitsverhältnis und weniger sicheren Kündigungsgründen naturgemäß viel höher als bei einem kurzen Arbeitsverhältnis. Dies wäre also gegebenenfalls ein Punkt für die „Pro-alter-Job-Liste“.
In einem neuen Arbeitsverhältnis beginnt man mit einer Probezeit. In den ersten 6 Monaten hat man kaum Verhandlungsmasse. Dies ist ein Risiko. Wenn der bisherige Job ohne Abfindungszahlung – also durch Eigenkündigung – endete, dann wäre einen Beendigung in der Probezeit auch kaum abgefedert.
Abgesehen davon, dass sowohl der Arbeitsvertrag beim bisherigen Arbeitgeber als auch ein neuen Angebot juristisch geprüft werden sollten, müssen der neue Arbeitgeber und die eigene wirkliche Motivation für den Wechsel besonders genau unter die Lupe genommen werden.
Nach Beantwortung dieser Fragen auch und gerade vor sich selbst, haben Sie ein viel breiteres Bild und können mit Unterstützung durch Ihren Anwalt/Coach die richtige Entscheidung treffen. Vielleicht wird nach dieser Abwägung der alte Job wieder richtig attraktiv oder aber der neue ist so anziehend, dass Sie ihn auf jeden Fall und unter Einbeziehung aller Risiken haben wollen.
Berufliche Veränderung ist in Ihrem Alter nur einerseits ein Wagnis. Andererseits kann es auch eine befreiende, beflügelnde und verjüngende Wirkung haben. Und: Nach diesem Abwägungs-Prozess werden Sie sich auf jeden Fall beruflich verändert haben. Auch wenn Sie bleiben…..