Der Image-Film ist inzwischen ein beliebtes Mittel, um sich als Firma zu präsentieren. Er hat vielerorts die Hochglanzbroschüre abgelöst und findet über das Internet weite Verbreitung. Auch vergisst das Internet angeblich nie und somit stellen sich auch arbeitsrechtliche Fragen hinsichtlich der Abbildung von Arbeitnehmern in Firmenwerbefilmen. Das BAG hatte dazu Ende letzten Jahres eine Entscheidung getroffen (BAG v. 11.12.2014, 8 AZR 1010/13).
Ein Arbeitgeber wollte im Jahr 2008 Werbeaufnahmen der Firma und der darin arbeitenden Mitarbeiter anfertigen lassen. Dazu hat er seine Mitarbeiter um die schriftliche Erlaubnis gebeten, dass Filmaufnahmen von der jeweiligen namentlich genannten Person zur freien Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden dürfen. Der Kläger und 24 weitere Mitarbeiter stimmten dem schriftlich zu. Einige Arbeitnehmer lehnten das ab. Es wurde ein Film gedreht, in dem der Kläger am Ende für 2 Sekunden auf einem Gruppenbild mit ca. 30 weiteren Mitarbeitern zu sehen war. Das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger, der den Aufnahmen zugestimmt hatte, endete im Januar 2011.
Im November 2011, also glatte 10 Monate später, schmerzte es den Mann gewaltig ob des hollywoodverdächtigen Einsatzes zu Gunsten seines früheren Brötchengebers. 2 Sekunden auf einem Gruppenbild zu sehen zu sein, ohne dass die Namen eingeblendet wurden: Das war zu viel des Guten. Er ging zum Anwalt, widerrief seine erteilte Einwilligung und forderte , der Film möge von der Homepage genommen werden. Er reichte, nachdem der Arbeitgeber dem nicht nachkam, Unterlassungsklage ein und forderte Schmerzensgeld. Der Arbeitgeber nahm vorsorglich den Film aus dem Netz, behielt sich jedoch vor, ihn wieder einzustellen. Der Arbeitnehmer unterlag. Das BAG sagt, warum:
FAZIT: Vor Werbeaufnahmen ist genau zu prüfen, ob die Mitarbeiter in die Aufnahme und deren Veröffentlichung wirksam eingewilligt haben. Wer einmal eingewilligt hat, muss damit rechnen, dass die Aufnahmen auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch verwendet werden. Eigentlich ist nach 7 Jahren Zeit für einen neuen Film :-)
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