Rechtssicherheit bei arbeitsrechtlichen Schnellschüssen ist ein hohes Gut. Dieses wird in der Regel auch ordentlich bezahlt. Nicht so in dem Fall, den nun das BAG zu entscheiden hatte (2. AZR 347/14). Ich habe über die Entscheidung der Vorinstanz (LAG Niedersachsen, 5 Sa 1099/13) in diesem Blog schon berichtet. Sie war insofern spektakulär, als ein Abwicklungsvertrag, der für den Verzicht auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage nichts weiter als ein gutes Zeugnis versprach vom Arbeitsgericht und vom LAG für wirksam erachtet wurde. Ein gutes Zeugnis sei etwas wert, weil man darauf als Arbeitnehmer keinen Anspruch hat und dem Arbeitnehmer ein Prozess erspart wird, in dem er hohe Darlegungs- und Beweislasthürden nehmen und auch noch seinen Anwalt selbst bezahlen muss. Das klag einleuchtend und für Arbeitgeber verlockend. Das BAG jedoch sah das ganz anders. Der Arbeitnehmer obsiegte in dritter Instanz.
Dem Mann, der einem Schwerbehinderten gleichgestellt war, hatte der Arbeitgeber am 5.3.2013 eine auf den 28.2.2013 datierte Kündigung übergeben und gleichzeitig einen Abwicklungsvertrag, in dem der Arbeitnehmer auf sein Recht zur Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichtete und dafür im Gegenzug ein Zeugnis mit der Note „gut“ erhalten sollte. Innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist erhob der Mann Kündigungsschutzklage, berief sich unter anderem darauf, dass die Kündigung schon deshalb unwirksam sei, weil die Zustimmung des Integrationsamtes fehlte und er focht den Abwicklungsvertrag auch noch an.
Das BAG entschied für ihn aus folgenden Gründen:
FAZIT: Einen Arbeitnehmer auf die hier gezeigte Weise über den Tisch ziehen zu wollen, ist keine gute Idee. Schnelle Einigungen und schnelle Sicherheit haben ihren Preis. Ein Prozess, der fast 3 Jahre dauert hat ihn auch. Schlau sind alle. Die einen vorher, die anderen nachher ;-)
Sie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von Turnstile laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen