17 Jun
2016

#Abfindungen. Immer wieder ein reizendes Thema.

Neulich unterhielt ich mich mit dem Journalisten Peter Ilg  zum Thema Abfindungen. Seine Fragen habe ich hier nochmals aufgegriffen und möchte sie beantworten. Gleichzeitig habe ich mir – wieder einmal – Gedanken darüber gemacht, wofür der Wunsch nach Abfindungen eigentlich steht, welche versteckten Sehnsüchte und Wünsche sie eigentlich erfüllen sollen und warum manchmal die größte Abfindung immer noch einen unzufriedenen Menschen zurück lässt, während in anderen Fällen geringere Abfindungen das Gegenteil zu bewirken scheinen.

Kündigung

Hier erst einmal die Fragen kurz beantwortet:

  • Kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber Abfindungen bezahlen müssen?

„Müssen“ muss kein Arbeitgeber, denn es gibt – von speziellen vertraglichen / tarifvertraglichen Ausnahmen abgesehen – keinen Anspruch auf eine Abfindung. Das „Müssen“ bezieht sich also eher auf Sachzwänge als auf juristische Zwänge. Und ja, in den meisten Fällen, bei denen es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht, bei denen die Initiative vom Arbeitgeber ausgeht, werden Abfindungen gezahlt. Wenn der Arbeitnehmer freiwillig seinen Hut nimmt, dann werden in der Regel – Abfindungsprogramme ausgenommen – keine Abfindungen gezahlt.

  • Wann müssen sie das warum tun?

Ein Arbeitgeber möchte sich von einem Mitarbeiter trennen. Das soll schnell gehen. Er will Rechtssicherheit. Da sich der Arbeitnehmer wehrt, einen Anwalt nimmt und vor Gericht zieht, gibt es einen bunten Strauß an Ansichten, genannt „Rechtsunsicherheit“, denn sobald mehr als 1 Jurist an einer Sache beteiligt ist, …… Sie kennen das ja ;-) Eine Angelegenheit ist selten 100% klar und alles was weniger als 100% ist, bedeutet Verhandlungsspielraum. Es werden also Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen und je nachdem, zu wessen Gunsten sich die Waagschale neigt, ist die Abfindung höher oder niedriger. Diese Erklärung ist sehr holzschnittartig. Es gibt zahlreiche Feinheiten zu beachten, doch für den Anfang soll das genügen.

  • Um welche Höhen geht es?

Auch das ist unterschiedlich. Von Abfindungen im sehr niedrigen vierstelligen Bereich, bis in den mittleren sechstelligen Bereich habe ich schon alles erlebt. Das hängt neben der Betriebsgröße und Branche auch von der Betriebszugehörigkeit und vom Lebensalter sowie von Unterhaltsverpflichtungen ab. Unter uns: Einem Arbeitgeber ist der Faktor, also wie viele Gehälter Abfindung pro Beschäftigungsjahr gezahlt werden (0,1- x) ziemlich schnuppe. Dem Arbeitgeber geht es darum, wie viel das Ganze ihn ingesamt kostet. Daher ist es schon wichtig, sich an einem Faktor zu orientieren und dann erst einmal das Budget auszuloten, das der Arbeitgeber bereit ist, zu investieren. Wenn der Topf erst mal festgelegt ist, dann kann man sich auch kreative Gedanken machen, was einem außer einer Abfindung noch alles einfallen kann. (Outplacement, verlängerte Freistellung, Zahlung der Anwaltskosten des Arbeitnehmers, Zahlung einer Zusatzausbildung für den Arbeitnehmer, Verzicht auf Rückzahlung von Fortbildungskosten etc.)

  • Auf was muss der Empfänger achten (Sozialversicherung, Steuern, Alg)

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrag und bei einer verhaltensbedingten Kündigung droht in der Regel eine Sperre beim Bezug von ALG 1. Es gibt aber Ausnahmen. Der Arbeitnehmer sollte sich dazu beraten lassen. In den meisten Fällen kann eine Sperre entweder vermieden werden oder die Abfindung ist so hoch, dass die Sperre nicht schmerzt. Abfindungen werden dann nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird. Abfindungen sind steuerbegünstigt und nicht sozialversicherungspflichtig.

  • Wann Abfindung, wann Kündigungsschutzklage?

Das ist keine Frage von entweder oder. Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, hat er 3 Wochen Zeit, dagegen Klage zu erheben, sonst wird die Kündigung wirksam. Daher wird er immer erst einmal fristwahrend klagen und dann verhandeln. Man kann auch nicht sagen, dass ein Aufhebungsvertrag immer schlechter ist für den Arbeitnehmer. Es ist der Einzelfall entscheidend.

  • Was ist der Vorteil der Abfindung (für beide Seiten)

Für den Arbeitnehmer soll die Abfindung eigentlich die Härte des Jobverlustes abfedern. Das ist ein Vorteil. Für den Arbeitgeber bedeutet es erkaufte Rechtssicherheit. Soweit die nachten Fakten. Wenn jedoch beide Seiten sich die Mühe machen würden, herauszufinden, wofür die Abfiundung eigentlich steht, dann würde es viel kreativere und auch befriedigendere Lösungen geben – auch für beide. Letztlich hat die Abfindung neben der Sicherungsfunktion auch noch die Funktion ein Äquivalent für verweigerte Liebe zu sein. Ja. Richtig gelesen. Sie dürfen „Liebe“ auch durch „Anerkennung, Wertschätzung, wahrgenommen werden, angenommen werden“ etc. ersetzen. Die Abfindung ist ein Symbol und leicht hält der Arbeitnehmer oder auch der Arbeitgeber die Abfindung für ein Messinstrument des Wertes eines Menschen. Das ist sie aber nicht.Worum geht es denn, wenn ein Mensch seinen Job verliert – aus welchem Grund auch immer. Es geht auch darum das Vergangene in guter Erinnerung zu behalten und evtl. vorhandene Wunden zu heilen. Aus dem Gesichtspunkt der Sicherheit geht es aber vor allem um eine Perspektive. Wo geht es hin? Wie geht es da hin? So ist es doch besser, herauszufinden, was der Arbeitnehmer in Zukunft machen möchte, damit er seine neue Aufgabe gern und möglichst lange ausüben kann. Wenn der Arbeitgeber sich darüber offen Gedanken machte, dann würde der Arbeitnehmer sich auch gesehen, wahrgenommen und wertgeschätzt fühlen. Vielleicht nicht gleich zu Beginn doch mehr und mehr. Und dann entsteht ein ganz anderes Klima. Dann entstehen kreative Lösungen. Wenn allen klar ist: Wir trennen uns und wir machen das so, dass Du woanders ganz neu anfangen kannst, ist allen Beteiligten eine große Last genommen. Dann macht verhandeln Spaß und ob das Kind dann „Abfindung“ heißt oder anders ist gleichgültig, weil das Ergebnis stimmt.

  • Gehören Aufhebungsvertrag und Abfindung zusammen

In der Regel ja, es sei denn, der Arbeitnehmer hat einen so kapitalen Bock geschossen, dass der Aufhebungsvertrag das Geschenk ist an Stelle einer Strafanzeige oder fristlosen Kündigung oder der Arbeitnehmer will den Aufhebungsvertrag oder der Arbeitnehmer lässt sich über den Tisch ziehen. Im letzteren Fall wäre dann u.a. die Anfechtung und zu prüfen.

  • Stimmt es, dass die Rechtsprechung arbeitnehmerfreundlich ist und meist mit einem Vergleich endet?

Ich kann nach 16 Jahren Arbeitsrecht nicht sagen, dass die Rechtsprechung explizit arbeitnehmerfreundlich ist. Arbeitgeber behaupten das immer wieder und Arbeitnehmer behaupten das Gegenteil. Fakt ist: da sind Gerichte, die wenden Recht an. Manchmal virtuos und manchmal schlecht. Sind auch nur Menschen – wie die streitenden Parteien auch. Es gibt solche und solche und auch die Tagesform ist unterschiedlich.

FAZIT: Trennung muss gut und bedacht begleitet werden, dann kann aus dem größten Schlamassel doch noch etwas für beide Seiten Gutes werden.

 

von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Allgemein Arbeitswelt heute

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