14 Mrz
2013

Wenn nichts mehr geht – weiterarbeiten unter schwierigen Bedingungen

Eigentlich hätte der Artikel auch „Das alte Eisen“ heißen können. So fühlte sich nämlich ein Arbeitnehmer, der in einer Branche tätig war, die sich der Jugendlichkeit verschrieben hat.

Er ist mit Anfang 40 zum Niederlassungsleiter befördert worden und hat über 15 Jahre seine Arbeit sehr gut gemacht. Der Arbeitgeber war zufrieden mit ihm. Nun ist er Ende 50 und dachte, er könne bis zur Rente weiter seinen Job einfach gut machen. Doch den Arbeitgeber wurmte das zunehmende Alter seines Mitarbeiters. In dieser Branche braucht man – so sah das zumindest der Arbeitgeber – junge Gesichter; gerade da, wo viel Kundenkontakt herrscht. Ob das wirklich so ist, wurde nicht geprüft. Es war halt so ein Gefühl und schließlich haben „alle“ junge Mitarbeiter und Führungskräfte in dieser Branche. Fakt ist, der Arbeitgeber will seine lang gediente Führungskraft los werden.

Für eine Kündigung reicht es nicht. Also erteilt man eine Änderungskündigung: Schulterstücke runter, d.h. nur noch Mitarbeiter, kein Chef mehr, 20 % weniger Gehalt und einen sehr jungen Kollegen als neuen Chef vor die Nase. Begründet wird das mit Umstrukturierung. Das alles ist fadenscheinig und wenig haltbar aber die Führungskraft unternimmt gegen die Änderungskündigung nichts. Die 3-wöchige Klagefrist verstreicht. Die dahinter stehende Überlegung der Führungskraft war, dass man  bei einer Klage gegen die Änderungskündigung das Klima noch mehr vergiftet und dann das Arbeitsverhältnis faktisch „tot“ ist. Unrecht hatte der Mann damit nicht. Rein rechtlich gesehen hätte er vielleicht ganz gute Chancen gehabt. Aber das Tischtuch wäre endgültig zerschnitten worden. Viele Änderungsschutzklagen enden, wie Kündigungsschutzklagen auch, mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Davor hatte der Mann zu Recht Angst, denn er würde mit Ende 50 nur schwer einen neuen Job finden.

Für ihn war es jedoch vollkommen unerträglich, mit dem neuen Chef, der sein Sohn sein könnte und nun seine Arbeit macht, zusammenzuarbeiten. Da nun aber arbeitsrechtlich gegen die Änderungskündigung nichts mehr zu machen war, stellte sich die Frage, wie es für den Mann weiter geht. Es ist aus Sicht des Betroffenen ausweglos: Er muss die geänderten Bedingungen akzeptieren, weil er dagegen rechtlich nichts unternommen hat. Auf der anderen Seite ist aber das Arbeiten dort unerträglich. Selbst kündigen geht auch nicht, weil er vermutlich keinen neuen Job finden wird und sich krank schreiben lassen ist auch nicht optimal.

Hier bleibt dem interdisziplinär arbeitenden Anwalt der Rat, sich jemanden zu suchen, der ihm dabei hilft, mit der Situation umzugehen. Jemanden, der die letzten paar Jahre bis zur vorzeitigen Rente erträglich macht: ein Coach oder Therapeut.

Fazit: Manchmal kann man nichts weiter tun, als es auszuhalten. Aber beim aushalten kann man sich immer noch helfen lassen, damit die Lebensqualität wieder gewonnen werden kann. Es gibt also doch immer einen Ausweg, der erträglich ist, wenn auch nicht immer einen juristischen.

von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Arbeitswelt heute Blog

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