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Führungskräfte – Reaktion auf eine Kündigung

Wenn man eine Kündigung bekommen hat, dann sollte man zum Anwalt gehen und klagen, insbesondere dann, wenn es keinen Grund für die Kündigung gab. Was Recht ist, muss Recht bleiben. Das geht so nicht. Stimmt doch, oder?

So einfach ist es insbesondere bei Führungskräften jedoch nicht.

Zum Anwalt gehen ist unbedingt ratsam. Eine Klage kann aber oft nur das allerletzte Mittel sein. (mehr …)

Eigentlich ist es ein alter Hut aber dennoch immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. So hat am 12.1.2012 das LAG Köln (Az.: 12 Ta 274/11) entschieden, dass ein GmbH Geschäftsführer wegen der Kündigung seines Anstellungsvertrages NICHT bei den Arbeitsgerichten klagen darf. Vielmehr ist der Weg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Wegen der hohen Vergütung sind in der Regel die Landgerichte die richtige Adresse, denn das Amtsgericht ist nur bis zu einem Gegenstandswert von 5.000 Euro zuständig. Aber das nur am Rande.

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