1 Dez
2010

Qualifiziertes Zeugnis nach Kündigung in der Probezeit

von Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Die Arbeitswelt strotzt vor Olympioniken. Einser- und Zweierkandidaten, soweit das Auge reicht. Dazu hatte ich schon einen Beitrag geschrieben. Aktuell beschäftigt mich die Frage der Sinnhaftigkeit von qualifizierten Zeugnissen bei einer Kündigung in der Probezeit. Arbeitnehmer wollen auch in diesem Fall ein tolles Zeugnis mit einer ausführlichen Dankes- und Bedauernsformel. Ich bitte jedoch, einmal kurz inne zu halten und zu überlegen, wie ein zukünftiger Arbeitgeber so ein Zeugnis sieht:

Dem/der ist in der Probezeit gekündigt worden oder der/die hat selbst gekündigt. Der Arbeitgeber bescheinigt, eine Eins mit Sternchen (oder für die etwas Bescheideneren eine immer noch gute Zwei). Das ist in sich widersprüchlich! Wenn ein Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit endet, dann hat es (in der Regel) einfach nicht gepasst. Dann ist der Arbeitnehmer aus Sicht des Arbeitgebers eben kein high performer. Wäre er das, würde das Arbeitsverhältnis noch bestehen, wobei es egal ist, wer nun gekündigt hat. Ein Arbeitgeber wird in den seltensten Fällen bereit sein, ein tolles Zeugnis auszustellen und einen Anspruch hat man nicht auf ein sehr gutes oder gutes Zeugnis. Der Arbeitgeber wird also ein durchschnittliches Zeugnis ausstellen, dann ist der Arbeitnehmer in der Beweislast dafür, dass er besser war. Diesen Beweis kann ein Arbeitnehmer in der Regel nicht führen – wirklich nicht. Sie können mir glauben.

Es gibt eine Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigte, weil er massiv Arbeitsplätze abbauen musste und sich bei der Einstellung des Mitarbeiters verkalkuliert hat, mag es angehen, ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Die Chance, ein gutes zu bekommen ist in dem Fall etwas höher.

In allen anderen Fällen ist weniger mehr. Ein einfaches Zeugnis beschreibt nur die Art und Dauer der Tätigkeit und lässt, da wertungsfrei, viel Spielraum für eine eigene Darstellung des Arbeitnehmers im Vorstellungsgespräch. Neben einer realistischen Sicht auf die eigene Leistung ist also auch Besonnenheit gefragt.

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Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig -Fachanwältin für Arbeitsrecht
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von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Karriereberatung

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