27 Feb
2009

Presse im Arbeitsrechtsstreit

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Ohnmacht, Hilflosigkeit und Wut sind Gefühle, die nur schwer auszuhalten sind. Sie brauchen ein Ventil. Viele Mandanten wollen daher, dass „Ihr“ Fall an die Öffentlichkeit gebracht wird. Die ganze Welt soll von der Ungerechtigkeit wissen, die ihnen widerfahren ist. Ich kann dies menschlich absolut nachvollziehen.

Jedoch kann ich nur warnen, tatsächlich den eigenen Fall medienwirksam in Szene zu setzen. Ich rede nicht davon, dass Gerichtsreporter über bestimmte Fälle schreiben. Das kann der betroffene Arbeitnehmer nicht beeinflussen und das ist auch Ausdruck der Pressefreiheit. Ich meine auch nicht die anonymisierte Besprechung von arbeitsrechtlichen Fällen, um ein juristisches Problem zu erläutern.

Ich bin jedoch der Ansicht, dass kein Arbeitnehmer versuchen sollte, „die Presse“ zu benutzen, um seinen Fall zu lösen. Der Fall wird von einem Gericht entschieden und nicht „auf der Straße“ oder in Internetforen. Es nützt auch keinem Arbeitnehmer, wenn 70 % des interessierten Publikums den Fall anders entschieden hätten, als das Gericht.  Denn diese 70% geben dem Betroffenen weder ein der Klage stattgebendes Urteil noch einen neuen Job.

Was passiert, wenn ein arbeitsrechtlicher Fall vom Arbeitnehmer bewusst ins Schlaglicht der Öffentlichkeit gezogen wird und warum ist es gerade im Arbeitsrecht ein absolutes „no go“ die Medien einzuschalten?

Zum einen weiß es dann jeder: Der Arbeitnehmer hat ein Problem mit seinem Arbeitgeber und wehrt sich dagegen. Das ist sein gutes Recht und auch in Ordnung. ABER: Der Arbeitnehmer teilt es auch noch jedem mit, der es (nicht) wissen will. Er zeigt, dass er nicht davor zurückschreckt, seinen Arbeitgeber bei einer ganz breiten Öffentlichkeit „anzuschwärzen“. Das sehen dann alle (potenziellen) Arbeitgeber im Land. Wer glaubt, dass die einem solchen Bewerber später eine Chance geben? Wer glaubt, dass man mit dem bisherigen Arbeitgeber noch einmal zusammenarbeiten kann? Durch Medienwirbel schadet ein Arbeitnehmer seinem bisherigen und jedem zukünftigen Arbeitsverhältnis! Außerdem: Journalisten sind freie Menschen. Die lassen sich nicht von einem betroffenen Arbeitnehmer diktieren, was sie schreiben sollen. Es wird also zwangsläufig eine kontroverse Diskussion entstehen, die sich nicht kontrollieren lässt. Kritik am Arbeitnehmer wird dazu gehören – auch verletzende. Und ich habe noch gar nicht „die Masse“ berücksichtigt, die dann über den namentlich bekannten Arbeitnehmer in jedem Internetforum diskutieren kann …

Ich bin sehr dafür, sich für seine Rechte einzusetzen und zu kämpfen. Es ist auch richtig, sich neben juristischer Unterstützung noch andere Unterstützung zu holen, die der Wut, Hilflosigkeit, Ohnmacht oder anderen Gefühlen einen Platz gibt. Verdrängen ist eine schlechte Lösung. Man muss sich auch diesen Teil eines Konfliktes anschauen. Interessenverbände, Therapeuten, Coaches, die Familie etc. können da eine wertvolle Unterstützung für den Betroffenen und dessen Anwalt sein. Hinz und Kunz aber geht das alles nichts an.

 

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von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Aktuelles Arbeitsrecht

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