9 Okt
2010

Preise im Arbeitsrecht jetzt transparenter

von Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Jeder interessiert sich für die Kosten, die entstehen, wenn er zum Anwalt geht. Besonders im Arbeitsrecht ist diese Frage wichtig, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Denn im Arbeitsrecht zahlt jede Seite die Gebühren für ihren Anwalt selbst, egal ob sie gewinnt oder verliert. Das gilt für die außergerichtlichen Auseinandersetzungen und für die gerichtlichen bis zum Abschluss der ersten Instanz.

Die Gebühren des Anwalts richten sich nach dem Gegenstandswert, der auch Streitwert genannt wird.

Das ist nicht der Betrag, den der Anwalt bekommt! Wenn das so wäre würden wir Anwälte nur noch mit dem Porsche durch die Gegend fahren und nicht mehr arbeiten. Der Gegenstandswert ist die Berechnungsgrundlage für die anwaltlichen Gebühren. Bei welchem Gegenstandswert welche Gebührenhöhe zu erwarten ist, erfährt man aus der Gebührentabelle. Die Gebühren sind Netto, d.h. es ist noch die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen und auch eine Post- und Telekommunikationspauschale von in der Regel 20 Euro. Nun muss man aber auch wissen, welcher Gegenstandswert für das eigene Rechtsproblem heranzuziehen ist. Bei Zahlungsangelegenheiten ist das einfach. Aber was ist mit Kündigungen, Versetzungen, Abmahnungen, Zeugnissen und so weiter ? Hierzu hat das LAG Baden-Württemberg nun einenStreitwertkatalog erstellt, der zumindest für die wichtigsten Fälle Klarheit schafft.

Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig(at)kanzlei-flaemig(dot)de
https://www.kanzlei-flaemig.de

von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Aktuelles Arbeitsrecht

Sandra Flämig hat 4,99 von 5 Sternen 171 Bewertungen auf ProvenExpert.com