10 Jun
2013

Perspektivenwechsel – Was müssen (sog.) leitende Angestellte bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses beachten?

Wenn einer Führungskraft aus dem oberen Management die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angetragen wird, dann ist es für die betroffene Führungskraft in der Regel sehr schwer, die ihr durch den Arbeitgeber per Beendigungswunsch automatisch zugewiesene Rolle zu verstehen, anzunehmen und sich in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber auch entsprechend der Chancen und Risiken dieser neuen Rolle („Der auf der Abschussliste steht“) zu verhalten.

Was meine ich damit? Eine Führungskraft, ob nun echter leitender Angestellter oder nicht, hat in guten Zeiten einen bestimmten Status im Unternehmen. Die Führungskraft

  • ist Unternehmer im Unternehmen,
  • steht im Arbeitgeberlager und wird auch so wahrgenommen,
  • hat zahlreiche Mitarbeiter, denen sie die teilweise schmerzhaften Entscheidungen des Arbeitgeber vermittelt und die sie disziplinarisch und fachlich führt – mit allen Konsequenzen (von der Zielvereinbarung bis zur Kündigung)
  • hat aufgrund ihres „standings“ im Unternehmen auch nach außen weitreichende Befugnisse und ggf. Macht über Lieferanten und Tochterunternehmen

Die Liste ließe sich fortsetzen.

Was die Führungskraft aber auch ist und was ihr nur in Krisenzeiten bzw. erst ganz zum Schluss vielleicht (!) klar wird:

Sie ist und bleibt Angestellter oder noch drastischer formuliert: abhängig Beschäftigter. In dem Moment, wo sich das Blatt wendet und der Arbeitgeber seinen Beendigungswunsch kundtut muss der Perspektivenwechsel stattfinden, um gut verhandeln zu können. Die Führungskraft muss sich klar machen, dass sie immer, immer, immer (man kann es gar nicht oft genug sagen) am kürzeren Hebel sitzt. Die eben noch vorhandene Machtposition ist dahin. Man kann sich nicht mehr verhalten wie der Bereichsleiter im Konzern ggü. dem Geschäftsführer des Tochterunternehmens oder wie der Einkäufer des Großkunden ggü. dem Lieferanten. Diese Form von Macht ist weg. Klar muss einem auch sein, dass man im Unternehmen keine Lobby hat. Auch wenn man kein echter leitender Angestellter ist und der Betriebsrat eigentlich zuständig wäre, ist man für den Betriebsrat sowas wie ein Schmuddelkind, mit dem man nicht redet. Der Sprecherausschuss ist nicht zuständig, weil man kein echter leitender Angestellter ist. Man hat also keine Lobby und steht ziemlich allein.

Was ist zu tun? Die Lage ist natürlich nicht aussichtslos. Sinnvoll ist anwaltliche Beratung über die echten juristischen Chancen in dem konkreten Fall, die auch die tatsächlichen Untiefen (z.B.: „Man sieht sich immer zweimal.“, „Wie sieht das für zukünftige Arbeitgeber aus, wenn man als (sog.) leitender Angestellter klagt?“, „Wie stark bin ich wirklich mit meinen juristischen Argumenten?“, „Wie gut sind meine Kontakte jetzt noch und wie kann ich sie noch nutzen“) im Blick hat.

Fazit:

Alleingänge sind unbedingt zu vermeiden. Erfahrungsgemäß wird in der Regel die eigene (Macht)Position völlig falsch eingeschätzt und aus dieser Fehleinschätzung heraus gehandelt, was die eigene Verhandlungsposition schwächt.

von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Aktuelles Arbeitsrecht Blog

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