10 Mai
2010

Minijob – Arbeitsverhältnis ohne Rechte?

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Irrtum (?): Ein Minijob ist gar kein richtiges Arbeitsverhältnis. Der Minijobber bekommt daher nur dann Geld, wenn wirklich gearbeitet wird. D.h. keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und kein bezahlter Urlaub.

Stimmt´s: Nein!

Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis um genau zu sein. Der Arbeitnehmer hat also alle Rechte, die jeder andere Arbeitnehmer auch hat. Er bekommt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, bezahlte Feiertage usw.

Dies wird von sehr vielen Arbeitgebern ignoriert bzw. weiß man es einfach nicht. Aber auch die Arbeitnehmer (oft sind es Frauen) sind sich ihrer Rechte nicht bewusst und nehmen selbstverständlich hin, dass sie Urlaub und Krankheit „heraus arbeiten“ müssen. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet!

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Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig
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von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Rechtsirrtümer Arbeitsrecht

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