23 Dez
2009

Kündigung zu Weihnachten – was tun?

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwältin – Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Früher gab es ihn noch. Den Weihnachtsfrieden – ein ungeschriebenes Gesetz, das besagte, dass man den Mitarbeitern keine Kündigung unter den Weihnachtsbaum legt. Doch die Zeiten haben sich geändert: In diesem Jahr wird es auch zu Weihachten und „zwischen den Jahren“ Kündigungen geben. Ob nun die Wirtschaftskrise daran „schuld“ ist oder nicht, spielt für die Betroffenen keine Rolle.

Sie werden erst einmal schockiert sein und dann vermutlich panisch nach einem Anwalt suchen, der ihnen in dieser Situation hilft. Es ist aber Weihnachten und auch Anwälte haben Familien. In den meisten Kanzleien wird es also keine Termine vor dem 4.1.2010 oder gar dem 11.1.2010 geben. Jetzt heißt es jedoch, Ruhe bewahren.

Sie haben Zeit – nicht viel, aber es reicht. Ab Zugang der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, um Klage gegen die Kündigung zu erheben. Sollte Ihnen die Kündigung daher am 24. 12.2009 zugehen, haben Sie bis zum 14.1.2010 Zeit für die Erhebung der Klage. Da Nichtstun in einer solchen Situation kaum auszuhalten ist, können Sie sinnvolle Arbeiten schon jetzt verrichten:

Suchen Sie sich nach den Feiertagen in Ruhe einen Anwalt und bereiten Sie das Gespräch mit ihm schon vor, indem Sie den Arbeitsvertrag, eventuelle Änderungen des Arbeitsvertrages, die Kündigung, die letzten 3 Gehaltsabrechnungen bereit legen und vielleicht schon einmal kopieren. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie die anrufen und sich eine Schadensnummer geben lassen. Dann können Sie auch schon beginnen, Argumente zu sammeln, die gegen die Kündigung sprechen könnten. In den meisten Fällen wird es sich um betriebsbedingte Kündigungen handeln. Sie müssten also überlegen, ob Ihr Arbeitsplatz wirklich weggefallen ist, ob es einen anderen Platz gibt, auf den man Sie versetzen kann oder ob es jemanden gibt, dem an Ihrer Stelle hätte gekündigt werden müssen (kürzere Betriebszugehörigkeit, jünger, keine Kinder etc.).

Das alles macht es nicht wirklich besser aber Sie haben etwas sinnvolles getan, um die Zeit bis zum Termin beim Anwalt zu überbrücken und können gut vorbereitet in den Termin gehen. Das ist sehr viel wert und macht die Sache effektiv.

Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:

Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart – Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
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von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Aktuelles Arbeitsrecht

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