8 Mai
2010

Kündigung während der Krankheit

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Irrtum (?): Wenn Du krank bist, darf der Arbeitgeber nicht kündigen.

Stimmt´s?: Nein, es stimmt nicht.

Das ist ein weit verbreitetes Märchen!

Der Arbeitgeber darf natürlich auch kündigen, wenn der Arbeitnehmer krank ist. Die bloße Tatsache, dass er dem Arbeitnehmer während der Krankheit eine Kündigung zustellt, macht diese Kündigung NICHT unwirksam.

Sollte das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, muss der Arbeitgeber natürlich Gründe für seine Kündigung haben, die er auch beweisen muss. Das können unterschiedliche sein. Es gibt die

– betriebsbedingte Kündigung oder

– personenbedingte Kündigung (z.B. wegen Krankheit) oder

– verhaltensbedingte Kündigung

D.h. wenn ein Arbeitnehmer während der Krankheit eine Kündigung bekommt, läuft von dem Moment an, in dem ihm die Kündigung zugegangen ist die Zeit. 3 Wochen bleiben nun, um Kündigungsschutzklage zu erheben.

Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig -Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
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von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Rechtsirrtümer Arbeitsrecht

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