26 Jan
2011

Konfliktlösung im Arbeitsrecht – Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Anwalt und Coach bzw. Therapeut

Oft ist der Wurm drin im Arbeitsverhältnis. Zumindest trifft das auf die Leute zu, die sich bei einer Anwältin einfinden. In vielen Fällen gab es noch nicht einmal eine Abmahnung oder gar Kündigung. Der Arbeitnehmer merkt an verschiedenen Kriterien, dass das Klima um ihn herum sich verschlechtert und er sich nicht mehr wohl fühlt. Vielleicht hat es auch schon erste Gespräche mit Vorgesetzten gegeben oder auch schon Abmahnungen. Möglicherweise steht eine Versetzung ins Haus oder, oder ….

Vielfach muss der Anwalt, der wegen eines schwelenden Konfliktes am Arbeitsplatz aufgesucht wird, erst einmal bittere Wahrheiten aussprechen: Mit dem Arbeitsverhältnis geht es höchstwahrscheinlich zu Ende.

Das Ganze nur juristisch anzupacken, halte ich für unzureichend. Zunächst muss mit dem Arbeitnehmer erarbeitet werden, wie es zu der derzeitigen Situation gekommen ist und ob er sich vorstellen kann, bei diesem Arbeitgeber noch weiter zu arbeiten. Dazu ist ein Coach oder Therapeut hilfreich, der sich mit dem Anwalt abstimmen kann, wenn der Mandant es will. Denn selbstverständlich kann ein solcher Austausch nur mit Entbindung der Schweigepflicht funktionieren. Es ist aber hilfreich, wenn Anwalt und Coach/Therapeut sich austauschen, weil der Anwalt dann weiß, was dem Mandanten an psychischem Stress zugemutet werden kann und der Coach/Therapeut weiß, was juristisch machbar ist. Auf diese Weise bekommt der Arbeitnehmer neben der arbeitsrechtlichen Unterstützung auch noch eine professionelle Unterstützung, die für´s aufarbeiten der aktuellen Situation und das erarbeiten einer Perspektive sorgt. Das ist enorm wichtig. Menschen, die in schwierigen Konfliktsituationen stecken, neigen dazu, sich gedanklich im Kreis zu drehen und mit Scheuklappen durch die Welt zu laufen. Familie und Freunde sind zwar auch wichtige Bestandteile des „Unterstützungssystems“ aber mit derartigen Fragen überfordert. Auch für sie ergibt sich dann eine Erleichterung, wenn der Betroffene nicht nur einen Anwalt an seiner Seite hat, sondern auch einen Coach oder Therapeuten.

Wenn der Arbeitnehmer dann stabilisiert ist und sich nicht mehr in einer ausweglosen Situation fühlt, können konstruktive Lösungen erarbeitet werden. Man hat dann schon mal die Möglichkeit, über Alternativen nachzudenken, was vorher gar nicht möglich war und nun den Handlungsspielraum für den Anwalt erheblich erweitert. In dieser Phase kann sich der Anwalt an den Arbeitgeber wenden und dort anbieten, gemeinsam nach einem Ausweg zu suchen.

Manchmal ergibt sich die Möglichkeit einer Versetzung, der eine Mediation oder eine Teambildung bzw. ein Einzelcoaching (auch von Chef oder Kollegen) vorangegangen ist.

In den meisten Fällen gibt es aber  nur die Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das ist für jemanden, der mit seinem Anwalt und Coach/Therapeut schon an einer Perspektive („Plan B“) gearbeitet hat, viel leichter als für jemanden, der sich über Alternativen noch gar keine Gedanken gemacht hat. Begleitendes Coaching oder Therapie sind auch deshalb sinnvoll, weil sie dem Betroffenen die eigenen Anteile sichtbar machen, wenn man bereit ist, hinzuschauen. Das führt wiederum zu Verständnis für die verfahrene Situation oder auch für das Gegenüber. Man ist dann in der Lage, mit weniger Emotionen auf das Arbeitsverhältnis zu blicken, die vielen guten Jahre zu sehen und zu erkennen, dass es nun eben eine verfahrene Situation gibt, die sich nur noch durch Trennung lösen lässt. Das ist bitter und traurig aber eine solch differenzierte Sichtweise ermöglicht es beiden Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich noch in die Augen zu sehen und das Arbeitsverhältnis mit einem Gefühl des fairen Umgangs miteinander zu beenden. Da man sich im Leben immer zweimal sieht und auch ein wohlwollendes Zeugnis haben möchte ist dieser Weg der Konfliktlösung besser als die „Keule“, denn die Wahrscheinlichkeit eines bitteren Nachgeschmacks ist beim kooperativen, interdisziplinären Ansatz viel geringer als beim „Hau drauf“.

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Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig
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von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Karriereberatung

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