26 Mrz
2010

Jetzt ist es amtlich – Bereits jeder 2. Job in Deutschland ist befristet

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Was Insider seit langem wussten und viele Arbeitnehmervertreter befürchtet haben, hat jetzt das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) durch Auswertung und Veröffentlichung einer entsprechenden Studie bestätigt. Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge in Deutschland ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Demnach ist nach Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zum jetzigen Zeitpunkt beinahe jeder zweite Arbeitsvertrag befristet. Nach den Feststellungen des IAB waren es im ersten Halbjahr 2009 etwa 47 %, zum Vergleich- 2001 gab es mit 32 % die bisher höchste Quote.
Besonders betroffen sind nach Feststellungen des Institutes neben Berufseinsteigern jüngere Beschäftigte und ausländische Arbeitnehmer.
Zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse werden mit den Beschäftigten häufig abgeschlossen, um die Probezeit zu verlängern, das vermutet das IAB. Laut Statistik des Statistischen Bundesamtes hatten bereits 2008 ca. 40,7 Prozent der neu eingestellten 15- bis 19-Jährigen einen Zeitvertrag sowie jeder Vierte der 20- bis 25-Jährigen. Immerhin erhielten aber auch etwa 50 Prozent einen unbefristeten Vertrag.

Der Schwerpunkt der befristeten Verträge liegt im Dienstleistungsbereich, aber auch im öffentlichen Dienst waren bereits 2006 zwei Drittel aller Verträge zeitlich befristet. Dies erscheint allerdings durch die schwachen öffentlichen Haushalte noch einigermaßen erklärlich.
Befristungen werden vielfach kritisiert, weil eine unsichere Lebens- und Familienplanung der jungen Beschäftigten sowie in Zukunft eine noch größere Altersarmut befürchtet wird.
Arbeitspsychologen sehen in den befristeten Arbeitsverträgen aber auch Nachteile für die Unternehmen, da eine Befristung durchaus demotivierend auf die Beschäftigten wirken kann. Sie identifizieren sich dann nicht ausreichend mit dem Unternehmen und „ihrer“ Arbeit. Ein für das Unternehmen wichtiges „Wir-Gefühl“ kann so nicht entstehen. Außerdem wird man so dem schon vorhandenen und noch stärker werdendenFachkräftemangel mit demotivierten junger Mitarbeitern nicht wirksam begegnen können.

Während z.B. der DGB von der Regierung fordert, die Unternehmen per Gesetz dazu zu zwingen, Befristungen immer begründen zu müssen, gehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung in die gegenteilige Richtung und stoßen damit auf öffentliche Kritik und Ablehnung.
Das Arbeitsministerium unter Arbeitsministerin von der Leyen arbeitet demnach, bisher unbestätigten Berichten zufolge, bereits an einer Gesetzesvorlage, um weitere Erleichterungen für das Befristen von Arbeitsverträgen zu schaffen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll bereits im Mai dem Bundestag vorgelegt werden.

Die aktuelle Gesetzeslage sieht so aus, dass ohne sachlichen Grund ein befristeter Arbeitsvertrag für die Dauer von maximal 2 Jahren geschlossen werden kann, wenn vorher zu keinem Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis zu diesem Arbeitgeber bestand. War das der Fall, oder will der Arbeitgeber für länger als 2 Jahre befristen, dann benötigt er einen Grund dafür. Diese Gründe sind beispielhaft im Gesetz aufgezählt.

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von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Aktuelles Arbeitsrecht

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