1 Aug
2013

Emotionen im Arbeitsrecht – Unüberlegtes Handeln kann man vermeiden

Emotionen, also Gefühle, sind was für Frauen.

Sich mit Gefühlen beschäftigen ist was für Frauen.

Psychologie, Wahrnehmungsfähigkeit, Feinfühligkeit, Persönlichkeitsentwicklung ist alles was für Frauen.

Super! Dann bin ich ja die Richtige für das Thema!

Was ich hier ziemlich platt vorangestellt habe, soll eigentlich nur zeigen, dass man sich gerade im Arbeitsrecht viel zu wenig mit den wirklichen Ursachen und Motiven für bestimmte Handlungen auseinander setzt. Gerade Entscheidungsträger, also die Inhaber von Firmen und deren nachgeordnete Führungskräfte stehen mit dem Thema „Emotionen etc.“ eher auf Kriegsfuß. Das gehört in die „Gedöns-Ecke“, in der seit dem denkwürdigen Ausspruch von Gerhard Schröder schon Frauen und Familien herumlungern. „Emotionen und Gedöns“ sind nichts für wahre Kerle! Was für ein schlimmer Denkfehler. Und auch noch so kostspielig in der Zukunft.

Warum? Schauen Sie sich einmal den letzten Fall an. Den, in dem sich der Geschäftsführer in seinem Zorn zu einer vorschnellen Kündigung hinreißen ließ und dann einen richtig großen Haufen Geld bezahlen musste, um diesen Fehler wieder auszubügeln. Obendrein musste er sich einen neuen Mitarbeiter suchen und den einarbeiten, was auch noch mal eine Stange Geld gekostet hat.

Unser Geschäftsführer hatte Emotionen. Das ist nicht schlecht. Aber er hat sich unreflektiert von ihnen leiten lassen und das ist schlecht. Die Schlüsselworte sind: „unreflektiert“ und „leiten lassen“. Hätte er sich mit sich selbst schon mal ernsthaft beschäftigt (Coaching/Therapie/Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung), dann hätte er vielleicht folgendes getan:

  • Er wäre saumäßig wütend gewesen.
  • Er hätte das gemerkt.
  • Er wäre aufgrund seiner schon seit Jahren betriebenen Persönlichkeitsentwicklung (Selbsterkenntnis) in der Lage gewesen, sich zu fragen, was genau ihn so wütend gemacht hat.
  • Obendrauf liegt: „Der Kerl mit seiner unverschämten Art.“
  • Doch was liegt unter dieser Wut hätte er sich weiter gefragt.
  • Vielleicht ist er verletzt, enttäuscht o.Ä. und vielleicht findet er ja auch Ängste unter der Wut
  • Was genau verletzt, enttäuscht oder ängstigt mich so, würde er sich fragen usw.
  • Er kennt sich inzwischen sehr gut, weil er sehr viel an sich gearbeitet hat und wird bestimmt wissen, welchen Knopf der Mitarbeiter ganz konkret bei ihm gedrückt hat.
  • Er „kommt runter“, bekommt einen kühlen Kopf. Er weiß, warum er wütend ist und sieht dann, wenn er wieder klar denken kann, dass eine Kündigung in dieser Situation unklug ist, weil es keinen tragenden Grund gibt. Er wird sich mit seinem Personalleiter hinsetzen und mit kühlem Kopf sachliche Entscheidungen treffen.

Sie sehen, dass die Auseinandersetzung mit sich selbst kein unnötiger Quatsch ist. Wenn wir uns selbst gut kennen und diese Erkenntnis anwenden können, bekommen wir sehr viel mehr Sachlichkeit in unser Handeln. Man könnte auch sagen, wir würden dann erwachsene Entscheidungen treffen. Aus meiner Sicht sind daher Selbsterkenntnis und regelmäßige Supervision Grundvoraussetzungen für Führungskräfte und einen Firmeninhaber.

von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Arbeitswelt heute Blog

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