27 Jun
2013

Emotionen im Arbeitsrecht – LAG BB 10 Sa 2339/12

Im letzten Artikel wurde der Fall besprochen, in dem ein Ehemann die Vorgesetzte und die Kollegin seiner Frau beleidigt und der Vorgesetzten Schläge „auf die Fresse“ in Aussicht gestellt hat. Das Ergebnis war sonnenklar: Eine darauf basierende Kündigung der Arbeitnehmerin musste (aus Sicht des Arbeitgebers) schief gehen. Warum wurde ihr trotzdem gekündigt? Ich kenne diesen Hintergrund nicht, kann aber anhand meiner praktischen Erfahrungen folgende Vermutungen anstellen:

Der Fall gab noch folgende Informationen her: Die Arbeitnehmerin fühlte sich nach Aussage ihres Ehemannes von ihrer Chefin gemobbt. Diese hatte ihr schon des Öfteren die Wochenenden vor und nach dem Urlaub gestrichen obwohl dies früher nicht üblich war. Der Arbeitgeber hatte neben der Beleidigung noch 2 anderen an den Haaren herbeigezogene Gründe für die Kündigung angeführt, die er zum Schluss gar nicht mehr verfolgte.

Bei der Sachlage spricht viel dafür, dass man versuchte, diese Arbeitnehmerin mit aller Macht loszuwerden. Vielleicht war sie schon länger im Visier des Arbeitgebers, man konnte ihr aber keine Pflichtverstöße nachweisen. Der Arbeitgeber hat nicht versucht, die Mitarbeiterin und ihre Kollegen/Chefin „zu entwickeln“ (z.B. Coaching oder Teambildung) und hat den Konflikt Blüten treiben lassen. Der Arbeitgeber hat der Vorgesetzten nicht auf die Finger geschaut bei ihrer Behandlung der einzelnen Mitarbeiter und ggf. Beschwerden nicht ernst genommen oder nur halbherzig verfolgt. So könnte es gewesen sein. Jedenfalls sind solche Konstellationen oft anzutreffen. Die Mitarbeiterin fühlt sich zunehmend isoliert und falsch verstanden. Sie nimmt den Frust mit nach Hause und lädt ihn dort ab. Irgendwann kann auch der Ehepartner nicht mehr und dem platzt dann der Kragen. Warum er so handelt, ist sein Bier. Das muss er sich anschauen. Fakt ist, dass der Konflikt hier schon lange schwelte und dass man auf Seiten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerin nicht richtig damit umgegangen ist. Das, was wir in der Entscheidung des LAG BB sehen, ist nur die Spitze des Eisberges. Dass der Arbeitgeber gekündigt hat und nicht Konsequenzen zumindest auch für die Vorgesetzte gezogen hat, zeugt entweder von Hilflosigkeit oder von Kaltschnäuzigkeit. Beides ist schlecht und wäre mit einer guten anwaltlichen und psychologischen Beratung sicherlich eleganter zu lösen gewesen.

Ungewöhnlich ist auch der Ausgang der Streitigkeit. Zwar ist klar, dass die Arbeitnehmerin gewinnen musste. Doch ist bei derartigen Konstellationen, wo alle „auf Krawall gebürstet“ sind, eine Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung die Regel. Die Arbeitnehmerin muss zurück – sie muss weiter mit einer Vorgesetzten, einer Kollegin und einem Arbeitgeber leben, die sie durch zwei Instanzen vorgeführt hat. Das war  zwar ihr gutes Recht aber man kann nur hoffen, dass die Beteiligten wieder zueinander finden. Die Praxis zeigt leider, das dies selten möglich ist, wenn schon so viel Porzellan kaputt geschlagen wurde.

von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Aktuelles Arbeitsrecht Blog

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