6 Aug
2014

Drohung mit der Presse – Kündigung rechtens

Arbeitnehmer haben oft den unwiderstehlichen Drang, das ihnen widerfahrene – zumindest von ihnen so empfundene – Unrecht in die Welt hinaus zu schreien. Psychologisch interessant ist daran, dass viele Menschen Hilflosigkeit und Ohnmacht – wir hatten es schon des Öfteren davon in diesem Blog – eben nicht aushalten können. Hilflosigkeit und Ohnmacht sind zwei Gefühle, die wohl am schwersten zu verkraften sind. Statt still zu halten, was rein psychologisch betrachtet, das Sinnvollste wäre, wird in Aktionismus verfallen. Meistens führt dieser Aktionismus dann zu ziemlich großem Murks. Der nur noch größer wird, wenn sich zu dem Aktionismus noch Selbstüberschätzung, Größenwahn und Wahrnehmungsstörung gesellen. So auch in dem vom LAG Rheinland-Pfalz am 15.5.2014 (5 Sa 60/14) entschiedenen Fall.

Der Sekretär des Geschäftsführers (wirklich ein Mann) eines Kreisverbandes der AWO glaubte herausgefunden zu haben, dass sein Geschäftsführer in Unregelmäßigkeiten verwickelt sei, die von Interesse für Staatsanwaltschaft und Finanzamt seien. Er sprach den Vorstand darauf an und teilte auch gleich mit, dass der Geschäftsführer für diese Unregelmäßigkeiten abgesägt gehört und er selbst den Job ganz hervorragend meistern würde (O.k., ich übertreibe ein wenig aber meinte wirklich, der GF gehöre abgesetzt und er sei für den Job geeignet. So trägt es zumindest sein Arbeitgeber vor. Er selbst bestreitet, diese Äußerung gemacht zu haben.)

Er teilte dem Vorstand auch mit, dass er bei einem Anwalt frankierte und adressierte Briefe hinterlegt habe. Diese sollten an die Ministerpräsidentin, die Presse, den Rundfunk, das Fernsehen, den Bundes- und Bezirksverband der AWO, den Vorsitzenden der CDU-Stadtratsfraktion, die Staatsanwaltschaft und das Finanzamt geschickt werden, falls man vorhabe, ihm zu kündigen. Zunächst leitete der Arbeitgeber ein einstweiliges Verfügungsverfahren ein, an dessen Ende sich der Arbeitnehmer verpflichtet, nichts dergleichen zu tun. Dann kündigte man dem Mann ordentlich wegen seiner Drohung.

Der Arbeitnehmer unterlag mit der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht und auch beim Landesarbeitsgericht. Auch wenn er sich verpflichtet hatte, die Drohung nicht wahr zu machen und auch wenn sich später herausgestellt hatte, dass es die Briefe beim Anwalt gar nicht gab, so hatte er durch die Drohung das Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgeber dermaßen erschüttert, dass beide Gerichte die Kündigung für gerechtfertigt hielten. Auch ohne Abmahnung.

Sie machten jedoch einen feinen Unterschied. Kündigungsgrund war die Drohung mit der Info-Weitergabe an Presse, Funk, Fernsehen, Ministerpräsidentin etc. also an alle, die nicht mit der Strafverfolgung oder mit der Prüfung von Unregelmäßigkeiten im Bereich „Steuern“ zu tun haben. Dies habe gezeigt, dass der Kläger sämtliche Loyalitätspflichten missachten wollte. Das Arbeitsgericht hätte sogar eine außerordentliche Kündigung für wirksam gehalten.

Eine Drohung mit der Staatsanwaltschaft hingegen wäre unter Umständen gerechtfertigt gewesen, wenn kein anderes betriebsinternes Mittel mehr möglich gewesen wäre.

Es hat im Übrigen tatsächlich Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Finanzamt gegeben, weil der Kläger nach der Kündigung doch noch Anzeige erstattet hatte. Die Verfahren wurden jedoch eingestellt, weil keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten.

FAZIT:
Es ist wie so oft. Arbeitnehmer schätzen ihre Situation und „Macht“position völlig falsch ein. Für Arbeitgeber wichtig: Intern prüfen, ob an solchen Vorwürfen etwas dran ist und ggf. die notwendigen Schritte selbst einleiten. Dem Arbeitnehmer, der mit der Presse droht, sofort in die Schranken weisen, so wie das im vorliegenden Fall geschehen ist.

Für Arbeitnehmer: Presse  im Arbeitsrecht ist IMMER eine schlechte Idee. Man selbst macht sich für zukünftige Arbeitgeber unmöglich. Ggf. verleumdet man den Arbeitgeber, wenn nicht wirklich erwiesen ist, was man behauptet. Man hat es nicht in der Hand, was die Presse aus der Geschichte macht. Also bei Ohnmachtsgefühlen und Vermutungen von Unregelmäßigkeiten ab zum Anwalt.

von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Aktuelles Arbeitsrecht Blog

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