22 Mai
2015

Betriebsbedingte Kündigung – Beschluss des Geschäftsführers über Fremdvergabe genügt

Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.11.2014 (2 AZR 512/13) ein Urteil zu einer betriebsbedingten Kündigung gesprochen. Die Maßnahme der Fremdvergabe war noch gar nicht umgesetzt. Es war jedoch ein unbedingter Entschluss der Geschäftsführung getroffen worden.

Ein Hausmeister war in einer Seniorenresidenz beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war der Arbeitsort angegeben. Es war jedoch auch ein Tarifvertrag in Bezug genommen. In diesem Tarifvertrag war die Möglichkeit der Versetzung vorgesehen. Der Arbeitgeber hatte sich im März 2011 Angebote von Drittfirmen eingeholt. Ende Juni 2011 wurde dem Hausmeister zum 31.12.2011 gekündigt und im September 2011 wurde die Arbeit, die bisher der Hausmeister ausgeübt hatte, an eine der Drittfirmen vergeben.

Der Arbeitnehmer erhob Klage. Im Wesentlichen berief er sich darauf, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung nur eine vage Vorstellung von der Fremdvergabe hatte und den Entschluss noch gar nicht getroffen hatte. Außerdem sei die Entscheidung nicht von der Gesellschafterversammlung getroffen worden und die Sozialauswahl sei fehlerhaft, denn er sei mit den Hausmeistern in anderen Einrichtungen vergleichbar.

Der Arbeitgeber machte geltend, dass der Geschäftsführer im Juni des Jahres 2011 den Entschluss getroffen habe, die Arbeit an eine Drittfirma zu vergeben und auch schon 3 Angebote vorliegen hatte. Es sei unproblematisch, dass der Vertrag mit der Drittfirma erst nach der Kündigung geschlossen worden sei. Zum Zeitpunkt der Kündigung stand jedenfalls fest, dass zum Ende des Jahres 2011 die Fremdvergabe erfolgen und damit der Arbeitsplatz wegfallen würde. Der Arbeitgeber trug zur Sozialauswahl vor, dass er den Hausmeister nicht mit anderen Hausmeistern an anderen Standorten vergleichen muss, weil der Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgelegt war und die anderen Hausmeister in Vollzeit arbeiten.

Das Arbeits- und das Landesarbeitsgericht haben der Klage stattgegeben. Die Revision des Arbeitgebers führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung an das LAG.

Das BAG begründete seine Entscheidung wie folgt:

  • Ein dringendes betriebliches Erfordernis für die Kündigung liegt vor, weil die Umsetzung der Entscheidung des Arbeitgebers spätestens mit dem Ablauf der Kündigungsfrist (hier 31.12.2011) erfolgen sollte.
  • Es ist daher unschädlich, dass im Zeitpunkt der Kündigung der Vertrag mit der Drittfirma noch nicht geschlossen war. Der Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführer hatte schon 3 Angebote auf dem Tisch und wusste, dass er eines der 3 Angebote annehmen würde. Es waren keine weiteren Voraussetzungen notwendig. Er musste nur noch “ja” sagen zu einem der 3 Angebote.
  • Die Entscheidung des Geschäftsführers muss nicht schriftlich dokumentiert sein. (Anm. d. Verf.: Es empfiehlt sich aber dennoch, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden!)
  • Auch wenn die Gesellschafterversammlung eigentlich für diese Entscheidung der Fremdvergabe zuständig gewesen wäre, kommt es kündigungsrechtlich auf die Entscheidung dessen an, der in einer GmbH die Macht hat und das ist der Geschäftsführer. Es bedarf also keines Gesellschafterbeschlusses. Arbeitgeber sollten sich von Prozessvertretern eines Arbeitnehmers nicht ins Bockshorn jagen lassen. Die Frage nach dem Gesellschafterbeschluss ist eine Nebelbombe!
  • Ob die Fremdvergabe sinnvoll ist oder nicht, wird vom Gericht nicht geprüft – Grenze ist die Willkür. Diese ist jedoch vorliegend nicht erreicht.
  • Der Fall musste zurück verwiesen werden, weil Das LAG zu Unrecht davon ausging, der Arbeitgeber habe nicht schlüssig vorgetragen. Es muss nun also prüfen, ob die schlüssigen Angaben des Arbeitgebers für wahr zu erachten sind.
  • Des Weiteren muss geprüft werden, ob der Hausmeister die Sozialauswahl verliert. Das BAG ist nämlich aufgrund der Bezugnahme auf den Tarifvertrag mit Versetzungsklausel davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer mit den anderen Hausmeistern an den anderen Standorten vergleichbar ist.

von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Aktuelles Arbeitsrecht Blog

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