17 Aug
2009

Kündigung und Klagefrist

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Man kann es gar nicht oft genug sagen: Eine Kündigung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie zugeht. Das ist der Moment, in dem sie in den Briefkasten plumpst oder dem Arbeitnehmer in die Hand gedrückt wird etc.

In dem Moment, in dem die Kündigung zugegangen ist, beginnt eine verdammt kurze Frist zu laufen: 3 Wochen haben Sie nun Zeit, diese Kündigung vor dem Arbeitsgericht anzugreifen. Es ist vollkommen egal, wann die Kündigungsfrist endet. Es kommt nur darauf an, wann Sie die Kündigung erhalten haben. Manche Arbeitnehmer denken nämlich, die Frist beginne erst dann zu laufen, wenn die Kündigingsfrist abgelaufen ist. Das ist ein Irrtum!

Also einprägen: Kündigung bekommen – 3 Wochen Frist.

Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig -Fachanwältin für Arbeitsrecht
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von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Rechtsirrtümer Arbeitsrecht

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