28 Mrz
2013

Kommunikation im arbeitsrechtlichen Konflikt – die Sicht des Coachs

Sie als Arbeitnehmer wissen vielleicht, dass Sie, wie schon im vorangegangene Artikel erwähnt, nicht die allerbeste Performance bieten und auch wegen Ihrer privaten Situation nicht immer die 100% Leistung erbringen konnten.

Verständlicherweise interessiert das den Arbeitgeber, also zuerst die Führungskraft und dann in einem weiteren Schritt die Personalabteilung. Das eigene schlechte Gewissen peinigt dann Sie als Arbeitnehmer und das ist auch gar nicht unberechtigt – denn schlechtes Gewissen entsteht ja bekanntlich wenn man den offenen oder auch unausgesprochenen Ansprüchen der Anderen nicht gerecht wird. Die Gründe für das schlechte Gewissen sind meist schambesetzt und Scham wird ganz ungern offen geäußert. Meistens fällt es leichter, zu schweigen, auch wenn die Gedanken dann im Inneren immer peinigen.

Wird man jedoch quasi „zur Rede gestellt“, dann ist es für viele leichter sich zu verteidigen und die „Schuld“ von sich zu weisen – denn man fühlt sich ertappt und weiß auch, dass an den Vermutungen etwas dran ist. Dies zuzugeben würde schmerzvoll sein und dieses unangenehme Gefühl will man dadurch vermeiden. Dass man sich dadurch noch weiter „reinreitet“ ist sozusagen vorhersehbar. Ein Brief eines Anwaltes, der eine Kampfansage ist, nutzt da wenig. Er zeigt vielmehr, dass man „einen Großen“ braucht, weil man der Situation alleine nicht mehr gewachsen ist und das wirft wiederum ein noch schlechteres Licht auf den Arbeitnehmer.

Daher ist das eigene „zuschlagen“ aus Verletzung oder „Erkanntwerden“ eher eine Kriegserklärung ,bei der es Gewinner und Verlierer gibt. In den wenigstens Fällen sind die Gewinner – in der beschriebenen Situation – die Arbeitnehmer. Verständlicherweise. Daher würde ich ungefragt raten, eher sich ehrlich und konsequent mit seiner eigenen Situation, den Ansprüchen von außen und dem Ausgleich des Nehmens und Gebens zu beschäftigen. Wenn Geben und Nehmen in ein Ungleichgewicht geraten sind und man dies nicht ausgleichen möchte, dann geht die (Arbeits-) Beziehung meist dem Ende entgegen.

Was gibt es also zu tun?

Schreiben Sie sich die Dinge auf, die Sie aus Ihrer Sicht und aus Sicht Ihres Chefs hätten tun sollen und (nicht) getan haben. Bewerten Sie diese mit einer Skala von 1-5, 1 ist = sehr wichtig, 5 = unwichtig, um diese Tätigkeiten zu bewerten. Notieren Sie dann die Gefühle, die Sie haben, wenn Sie mit Ihrem Chef darüber sprechen (würden). Woher kennen Sie diese? Notieren Sie ebenso Ihre Bedürfnisse die von Ihrem Chef (nicht) erfüllt werden. Damit haben Sie sich eine Grundlage geschaffen auf der Sie in Gespräche gehen können.

Es ist verständlich, wenn Sie in der wirklich schwierigen Situation nicht alleine klar kommen. Daher ist es natürlich möglich, sich neben der juristischen Beratung auch einen Coach zur Seite zu stellen und noch besser ist es, wenn Anwalt und Coach zusammenarbeiten und sich austauschen.


von: Dr. Sandra Flämig | Kategorie: Arbeitswelt heute Blog

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