Man darf nicht Richter in eigener Sache sein. Dieser Grundsatz muss auch Betriebsräten im Zustimmungsverfahren bei Einstellungen/Versetzungen klar sein. In der letzten Zeit hat es dazu zwei Entscheidungen gegeben:
Arbeitsgericht Cottbus, 9.2.2010, Az.: 6 BV 46/09 (rechtskräftig) und Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 20.10.2011, Az.: 3 TaBV 4/11 (Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt unter Az.: 7 ABR 82/11)
Vorausgegangen war folgendes: