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Vorweggenommene Abmahnung im Arbeitsvertrag

Gut ist, wenn man im Arbeitsverhältnis weiß, was man darf/soll und was nicht und wenn klar ist, bis wohin die Kreide schreibt. Verletzt der Arbeitnehmer den Vertrag, so hat vor einer verhaltensbedingten und ggf. sogar fristlosen Kündigung eine Abmahnung zu erfolgen. Ein Warnschuss sozusagen. Doch ist die vorweggenommene Abmahnung im Arbeitsvertrag der Weisheit letzter Schluss? Nie wieder abmahnen müssen? (mehr …)

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