Rechtsirrtum Archive » Anwaltskanzlei Flämig

Abfindung

Irrtum: Jeder hat einen Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung.

Stimmt ´s? Nein, es ist falsch. Einen Abfindungsanspruch gibt es in Deutschland nicht. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen könnte ein solcher Anspruch entstanden sein.

Natürlich werden dennoch in den meisten Fällen Abfindungen gezahlt und es gibt auch eine Formel, wie die Höhe der Abfindung zu berechnen ist. Grundsätzlich ist es so: je besser die Argumente des Arbeitnehmers, um so höher die Abfindung. Umgekehrt bedeutet das: Je schlechter die rechtlichen Karten des Arbeitnehmers gemischt sind, um so geringer wird die Abfindung ausfallen. Dabei sind nicht nur rechtliche Erwägungen wichtig.

 

Sandra Flämig hat 4,99 von 5 Sternen 172 Bewertungen auf ProvenExpert.com