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Kosten, Honorar

Teurer Freund?

Anwälte sind teuer! Ein Vorurteil, das sich hartnäckig hält.

Die Frage ist doch aber,

  • was Sie “zahlen”, wenn Sie sich nicht professionell beraten und vertreten lassen
  • wie viel Zeit und Nerven es Sie kostet, wenn Sie allein an Ihrem Fall “herumdoktern”.

Wie viel Ihnen Ihre Angelegenheit und eine professionelle Beratung wert sind, müssen Sie entscheiden.

Durch gegenseitige Ehrlichkeit und Transparenz – auch beim Geld – werden wir eine Lösung finden, mit der wir beide gut leben können.

Ich rechne in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder schließe mit Ihnen eine Honorarvereinbarung auf Basis eines Stundenhonorars.

  • Sie erhalten von mir zu Beginn der Beratung/Vertretung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.
  • Sollten sich die Kosten durch weitere notwendige Maßnahmen ändern, bespreche ich das VORHER mit Ihnen
  • Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, auf was Sie sich hinsichtlich der Kosten einlassen, weil

Kostentransparenz das A und O ist!

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bei der Abrechnung nach dem RVG richtet sich die Höhe der anwaltlichen Gebühr nach dem Gegenstandswert.

Beispiel

Bei einer Kündigungsschutzklage oder wenn man Sie durch Mobbing “rausekeln” will, beträgt der Gegenstandswert ein Vierteljahresgehalt.

Wenn der Gegenstandswert ermittelt ist, schaue ich in die Kostentabelle und kann Ihnen dann sagen, was Sie die Beratung und Vertretung durch mich im Einzelnen kosten wird.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist im Arbeitsrecht unerlässlich!

Im Arbeitsrecht gibt es nämlich eine Besonderheit:

  • Jede Seite trägt die Kosten ihrer anwaltlichen Beratung selbst.
  • Egal, ob sie gewinnt oder verliert.
  • Das gilt bis zum Abschluss der ersten Instanz, d.h. bis zum Urteil oder Vergleich des Arbeitsgerichts.
  • D.h. Sie zahlen Ihren Anwalt, ob Sie gewinnen oder verlieren!

Daher ist es fast schon Pflicht, eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht abzuschließen.

Prozesskostenhilfe – PKH

Unter bestimmten Voraussetzungen springt der Staat ein und zahlt Ihnen Ihren Anwalt.

Das hängt zum einen von den Erfolgsaussichten der Klage ab. Sinnlose Verfahren werden nicht bezahlt.

Zum anderen hängt es davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie viel Sie auf der “hohen Kante” haben.

Glauben Sie, Sie könnten PKH bekommen? Sagen Sie es mir, ich prüfe das gern für Sie.

Sandra Flämig hat 4,99 von 5 Sternen 171 Bewertungen auf ProvenExpert.com