Fachanwalt für Arbeitsrecht – Was bedeutet das?

Durch die Bezeichnung als Fachanwalt zeigt ein Rechtsanwalt, dass er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse besitzt und sich über mehrere Jahre vertieft mit diesem Rechtsgebiet auseinander gesetzt hat.

Wie wird man Fachanwalt für Arbeitsrecht?

  • Die theoretische Voraussetzung ist der „Fachlehrgang Arbeitsrecht“ (120 Zeitstunden und mindestens 3 schriftliche Leistungskontrollen von insgesamt mindestens 15 Stunden)
  • mindestens 3 Jahre Zulassung als Rechtsanwalt
  • innerhalb von 3 Jahren vor Beantragung der Fachanwaltsbezeichnung müssen 100 Fälle, davon 50 Gerichtsverfahren bearbeitet worden sein (im Individualarbeitsrecht, kollektiven Arbeitsrecht und Verfahrensrecht; außerdem Grundzüge des Sozialrechts)
  • in der Regel erfolgt abschließend ein mündliches Fachgespräch von 45 bis 60 Minuten

Wie bleibt man Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Zur Erhaltung der Bezeichnung “Fachanwalt”, die von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wird, ist erforderlich, dass man

  • jährlich mindestens 10 Stunden anwaltlicher Fortbildungen zu arbeitsrechtlichen Themen hört

oder

  • auf dem Gebiet des Arbeitsrechts jährlich wissenschaftlich publiziert

oder

  • jährlich mindestens 10 Stunden zu arbeitsrechtlichen Themen bei anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen doziert

Die Bezeichnung als Fachanwalt kann daher mit Fug und Recht als Gütesiegel bezeichnet werden, die Ihnen als Mandanten die Auswahl nach Fachgebiet erleichtern kann. Mehr dazu finden Sie auch beim Jura Forum, Stichwort Fachanwalt.

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