Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ruhen des Arbeitsverhältnisses bedeutet, dass die sogenannten Hauptleistungspflichten (Arbeitspflicht und Vergütungspflicht) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr zu erbringen sind. Nebenpflichten, wie zum Beispiel Loyalität, Verschwiegenheit, Fürsorgepflicht etc. bleiben auch in dieser Zeit bestehen.

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Ruhen des Arbeitsverhältnisses durch Gesetz

Das Arbeitsverhältnis kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben ruhen, wie das zum Beispiel bei der Elternzeit der Fall ist. Dies ist die wohl bekannteste und häufigste Form des Ruhens des Arbeitsverhältnisses durch Gesetz.

Foto: Tobias Flämig

Es gibt aber auch noch Regelungen zum Beispiel bei der freiwilligen Teilnahme an Wehrübungen.

Vereinbarung des Ruhens

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können das Ruhen des Arbeitsverhältnisses aber auch vereinbaren. Eine Fallgruppe wäre das Sabbatical, für das es vielfache Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Dieses sollte auch schriftlich erfolgen, In dem Vertrag wäre nicht nur zu regeln, dass die gegenseitigen Hauptpflichten ruhen. Es muss auch so konkret wie möglich vereinbart werden, an welchem Arbeitsplatz und mit welcher Arbeitsaufgabe der Arbeitnehmer seine Arbeit bei diesem Arbeitgeber fortsetzt. Wenn dies nicht vor dem längeren Ruhenszeitraum durchdacht wurde, gibt es hinterher oft ein böses Erwachen. Das ist unnötig. Daher sollte auch darüber nachgedacht werden, ob es evtl. Ausstiegsszenarien gibt, für den Fall, dass die Parteien des Arbeitsvertrages nach dem Ruhenszeitraum getrennte Wege gehen wollen. Eine solche Vereinbarung sollte gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erarbeitet werden.

Foto: Julialine / photocase.de

Das einvernehmliche Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist auch bei einer Auslandsentsendung anzutreffen. Es gibt Fallgestaltungen, in denen der Arbeitnehmer einen lokalen Arbeitsvertrag im Ausland bekommt und das Arbeitsverhältnis in Deutschland ruht.

Neben der ausdrücklichen schriftlichen Ruhensvereinbarung gibt es noch die mündliche und die konkludente. Ein klassischer Fall einer konkludenten Ruhensvereinbarung ist der Langzeiterkrankte, der bereits ausgesteuert ist.

Ruhen durch einseitige Erklärung

Aber auch die einseitige Erklärung kann zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses führen. Dies ist nur in engen Grenzen möglich. Der Arbeitgeber kann also nicht nach Belieben bestimmen, dass das Arbeitsverhältnis von nun an ruhen soll. Gemeint sind hier zum Beispiel Fälle des Arbeitskampfes (Streik, Aussperrung) aber auch die Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer. In letzterem Fall kommt es dann zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn das vorherige Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde und mit keinem Wort erwähnt wird.

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