Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Verwirkung
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Ein Gläubiger kann das Recht auf die Geltendmachung eines Anspruches verwirken. D.h. er kann die Berechtigung zur Durchsetzung eines Anspruches durch sein Verhalten und durch Zeitablauf verlieren.
Ob eine Verwirkung eingetreten ist, wird im Falle einer Klage des Gläubigers gegen den Schuldner vom Gericht von Amts wegen geprüft. D.h. der Schuldner muss diese Prüfung nicht „anregen“. Die Verwirkung ist ein schwammiger Begriff, der sich nicht in feste Grenzen bringen lässt.
Maßgeblich sind 3 Dinge:
- der Gläubiger verfolgte den Anspruch einige Zeit lang nicht (sogenanntes Zeitmoment)
- der Gläubiger ließ durch sein Verhalten dem Schuldner gegenüber erkennen, dass er an der Verfolgung des Anspruchs nicht mehr interessiert ist (sogenanntes Umstandsmoment)
- dem Schuldner ist aufgrund der Gesamtumstände die Befriedigung des Anspruchs nicht mehr zumutbar (sogenanntes Zumutbarkeitsmoment)
Wenn alle 3 Voraussetzungen vorliegen, dann ist Verwirkung eingetreten und zwar unabhängig davon, ob der Anspruch schon verjährt ist oder nicht. D.h. auch ein unverjährter Anspruch kann verwirkt werden.
Von der Verwirkung sind alle Arten von Ansprüchen betroffen. Z.B. kann der Arbeitgeber auch das Rechts zur Abmahnung oder Kündigung verwirken, wenn sich ein Arbeitnehmer nach einem Vertragsverstoß längere Zeit vertragstreu verhält und nicht mehr mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen musste.
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