Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Verbesserungsvorschläge / betriebliches Vorschlagswesen
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Verbesserungsvorschläge können auf technischem, kaufmännischem oder organisatorischem Gebiet erfolgen. Es handelt sich um bisher nicht bekannte oder nicht genutzte Lösungen für bestimmte Probleme. Gesetzlich geregelt sind lediglich die technischen Verbesserungsvorschläge.
Nach § 3 Arbeitsnehmererfindungsgesetz sind technische Verbesserungsvorschläge im Sinne dieses Gesetzes Vorschläge für sonstige technische Neuerungen, die nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind. Wenn der Arbeitgeber einen Verbesserungsvorschlag umsetzt und Vorteile daraus zieht, dann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf angemessene Vergütung.
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