Merkblätter zum Arbeitsrecht

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Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

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Urlaubsentgelt

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Die Bezahlung während des Urlaubs berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. Nicht berücksichtigt werden Mehrbezahlungen für Überstunden. Gehaltserhöhungen, die auf Dauer angelegt sind, müssen berücksichtigt werden.

Das Urlaubsentgelt wird bei einer 5-Tage-Woche wie folgt berechnet:

Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen geteilt durch 65 Tage multipliziert mit der Anzahl der Urlaubstage.

Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig@kanzlei-flaemig.de



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