Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Umgruppierung
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
In Betrieben, in denen ein tarifliches oder betriebliches Lohngefüge besteht, werden Arbeitnehmer in Vergütungsgruppen eingeteilt. Maßgeblich für die Einteilung ist die Art der tatsächlich geleisteten Tätigkeit. Eine Umgruppierung ist die Höherstufung oder Herabstufung in diesem Lohngefüge.
Die Herabstufung ist nur im Wege der Änderungskündigung möglich.
Wenn ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass er eigentlich in eine höhere Lohngruppe eingruppiert werden muss, dann kann er Klage beim Arbeitsgericht erheben. Er muss dann aber darlegen und beweisen, dass er auch die Tätigkeitsmerkmale der höheren Lohngruppe erfüllt.
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