Merkblätter zum Arbeitsrecht

Abmahnung Arbeitsrecht
Kündigung Arbeitsrecht
Bertriebsbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigung
Beriebsratsanhörung
Kostentragung
Anmeldebogen


Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

A B D E F G H I K L MNPR S T U V WZ

Umgruppierung

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

In Betrieben, in denen ein tarifliches oder betriebliches Lohngefüge besteht, werden Arbeitnehmer in Vergütungsgruppen eingeteilt. Maßgeblich für die Einteilung ist die Art der tatsächlich geleisteten Tätigkeit. Eine Umgruppierung ist die Höherstufung oder Herabstufung in diesem Lohngefüge.

Die Herabstufung ist nur im Wege der Änderungskündigung möglich.

Wenn ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass er eigentlich in eine höhere Lohngruppe eingruppiert werden muss, dann kann er Klage beim Arbeitsgericht erheben. Er muss dann aber darlegen und beweisen, dass er auch die Tätigkeitsmerkmale der höheren Lohngruppe erfüllt.

Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig@kanzlei-flaemig.de



Hinweis:
Die Urheberin der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig - Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart. Gerne dürfen Sie meine Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich bitte Sie jedoch, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich die Urheberin der Texte bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.