Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Überstunden
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Überstunden sind die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet.
Arbeitnehmer haben nur dann die Pflicht, Überstunden zu leisten, wenn dies vertraglich vorgesehen ist.
Findet sich keine Überstundenregelung im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag, muss der Arbeitnehmer nur dann Überstunden leisten, wenn es sich um einen Notfall handelt und die Überstunden notwendig sind, um Gefahren vom Betrieb abzuwenden oder erhebliche betriebliche Interessen zu schützen. Es muss sich dabei aber um unvorhergesehene Fälle handeln.
Beispiel:
Fällt bei einem Lebensmittelhersteller die Kühlanlage aus und drohen Lebensmittel zu verderben, dann kann der Arbeitgeber Überstunden zur Reparatur der Kühlanlage anordnen, auch wenn die Arbeitsverträge keine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden enthalten.
In den meisten Arbeitsverträgen findet sich aber eine Überstundenregelung. Fraglich ist hierbei die Vergütung oder der Ausgleich. Es ist rechtlich möglich, zu vereinbaren, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden im Monat mit der Vergütung abgegolten sind. Es genügt aber nicht die lapidare Bemerkung „Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten.“
Ansonsten sind Überstunden mit dem normalen Stundenlohn zu vergüten oder mit dem jeweiligen Anteil des Monatsgehaltes. Ob es einen Zuschlag für die Überstunden gibt, hängt von der vertraglichen oder tarifvertraglichen Regelung ab.
Der Arbeitnehmer muss darlegen und beweisen, dass er Überstunden geleistet hat und dass diese vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet wurden.
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