Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Rückzahlung von Umzugskosten
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Bei Umzugskosten sind Rückzahlungsklauseln nur dann zulässig, wenn die Kosten auf maximal ein Monatsgehalt beschränkt sind und die Bindungsdauer maximal 3 Jahre beträgt. Weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel für Umzugskosten ist, dass der Umzug im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Wenn der Arbeitnehmer aber auf Wunsch und Weisung des Arbeitgebers versetzt wird oder eine Werkswohnung bezieht, dann sind Rückzahlungsklauseln unwirksam. Schließlich muss sich der Rückzahlungsbetrag mit der Zeit verringern. Bei einer Bindungsdauer von 3 Jahren ist eine Verringerung von 1/36 pro Monat erforderlich.
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