Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Provision
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Eine Provision ist eine Erfolgsbeteiligung, die der Arbeitnehmer für den Abschluss von Geschäften für den Arbeitgeber bekommt. Es ist auch möglich das komplette Gehalt als Provision zu bezahlen. Jedoch ist in diesem Fall erforderlich, dass der Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung durch die Provision erreichen kann. Wenn aber der Arbeitgeber das gesamte Risiko auf den Arbeitnehmer abwälzen will und dieser keine angemessene Vergütung erzielen kann, dann ist der Arbeitsvertrag unwirksam, weil sittenwidrig. In diesem Falle wird dann der Arbeitnehmer nach der für diese Branche an diesem Ort üblichen Vergütung entlohnt. Dieser Anspruch ist einklagbar.
Um einen Provisionsanspruch zu haben, muss der Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis mit Provisionszusage haben. Das fragliche Provisionsgeschäft muss während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein. Die Provision entsteht nur, wenn der Arbeitgeber und der Dritte den Vertrag auch wirklich abschließen. Schließt der Arbeitgeber den vermittelten Vertrag aus willkürlichen Gründen nicht ab, macht er sich gegenüber dem Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig.
Die Höhe der Provision kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, im Tarifvertrag, durch betriebliche Übung geregelt sein. Auch in Zeiten der Krankheit und des Urlaubs wird die durchschnittliche Provision weitergezahlt. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 1 a EFZG bzw. § 11 BurlG.
Der Provisionsanspruch ist eine wacklige Angelegenheit. Er bleibt nur dann bestehen, wenn das Geschäft zwischen Arbeitgeber und Drittem auch wirklich durchgeführt wird und der Arbeitgeber die vereinbarte Leistung erbringt. Ob der Arbeitnehmer im Falle der Nichterbringung einen Schadensersatzanspruch hat, richtet sich danach, ob der Arbeitgeber das Nichterbringen der Leistung zu vertreten hat.
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf monatliche Abrechnung der Provision, der auch gerichtlich durchsetzbar ist.
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