Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Prokurist
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Der Prokurist – die rechte Hand des Chefs. Der Prokurist handelt nach außen als Vertreter des Unternehmers. D.h., er kann jegliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Unternehmen abschließen. Wenn keine Gesamtprokura (vier-Augen-Prinzip) vereinbart ist, dann hat der Prokurist die alleinige Vertretungsmacht.
Betriebsverfassungsrechtlich gehört der Prokurist zu den leitenden Angestellten, wenn die Prokura auch gegenüber dem Arbeitgeber nicht unbedeutend ist. Es ist zwischen Innenverhältnis, also dem Verhältnis zwischen Prokurist und Arbeitgeber, und Außenverhältnis, also zwischen Prokurist und Dritten, zu unterscheiden.
Eine Beschränkung der Prokura ist Dritten gegenüber (also nach außen) unwirksam. Von Ausnahmen, wie der Gesamtprokura und der Beschränkung auf eine bestimmte Niederlassung einmal abgesehen.
D.h. der Prokurist ist nach außen, salopp gesagt, ein König. Nun besteht aber die Möglichkeit für den Unternehmer, die Befugnisse des Prokuristen nach innen zu beschneiden. Er kann also seinem Prokuristen sagen, dass dieser nur zu bestimmten Geschäften befugt ist bzw., dass er sich bei Entscheidungen mit einer weiteren Person abstimmen muss. Das Verhältnis zwischen Unternehmer und Prokurist muss also nicht ganz so mächtig sein, wie das nach außen.
- Wenn dem Prokuristen nach innen also praktisch die Hände gebunden sind und er bei jeder Entscheidung nachfragen muss, handelt es sich um keinen leitenden Angestellten.
- Wenn aber der Prokurist auch im Verhältnis zum Arbeitgeber gewichtige Entscheidungen selbst treffen kann, dann ist er leitender Angestellter.
Hier ist, wie immer, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.
Aber auch für die Frage des Kündigungsschutzes ist es wichtig, zu klären, ob der Prokurist leitender Angestellter im Sinne des § 14 Kündigungsschutzgesetz ist. Wenn die Stellung des Prokuristen der eines Betriebsleiters oder Geschäftsführers entspricht und er zur selbständigen Einstellung ODER Entlassung von Mitarbeitern befugt ist, dann ist der Prokurist ein leitender Angestellter im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes mit der Konsequenz, dass er zwar Kündigungsschutz nach diesem Gesetz hat, aber dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei unwirksamer Kündigung wesentlich leichter ist, als bei anderen Arbeitnehmern.
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