Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Praktikant
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Beim Praktikanten steht die Ausbildung und nicht eine Arbeitsleistung im Vordergrund. Unter Praktikant versteht man im eigentlichen Sinne jemanden, der im Rahmen einer theoretischen Ausbildung praktische Erfahrungen und Kenntnisse sammeln will. Entsprechend bekommt der Praktikant auch kein Arbeitsentgelt, sondern eher eine Aufwandsentschädigung.
Das Praktikantenverhältnis wird seit geraumer Zeit jedoch arg strapaziert. Vielfach steht zwar „Praktikant“ drauf, jedoch steckt eine billige Arbeitskraft drin. Das ist nicht nur unfair und gemein, sondern auch sittenwidrig. Praktikanten, die keine sind, weil sie nicht unter Anleitung arbeiten und die Tätigkeiten von ganz normalen Mitarbeitern selbstständig und fremdbestimmt verrichten, sollten sich überlegen, ob sie nicht eine reguläre Bezahlung einfordern. Denn die drastische Unterbezahlung unter dem Deckmantel des Praktikums ist Lohnwucher.
Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig@kanzlei-flaemig.de
Hinweis:
Die Urheberin der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwältin Dr. Sandra
Flämig - Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart. Gerne dürfen Sie meine
Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich bitte Sie
jedoch, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen
oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich die Urheberin der Texte bin
(Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles
Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren.
Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte
ich um eine Rückverlinkung.