Merkblätter zum Arbeitsrecht

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Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

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Personalakte

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Die Personalakte soll das Arbeitsleben des betreffenden Arbeitnehmers chronologisch widerspiegeln. Sie soll wahrheitsgemäß und vollständig sein. Sie beinhaltet daher alle wesentlichen Vorgänge, des Arbeitslebens eines Mitarbeiters, von der Bewerbung bis zur Beendigung und darüber hinaus.

Personalakten sind vertraulich. Der Arbeitnehmer hat ein Einsichtsrecht. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Kreis der Personen, die Zugang zur Personalakte haben, so klein wie möglich ist. Da der Arbeitnehmer auch ein Recht darauf hat, dass sein Arbeitsleben richtig widergespiegelt wird, hat er einen Anspruch auf Entfernung von „unwahren Tatsachen“. Wichtiges Beispiel ist hier die Abmahnung. Vorstufe zur Entfernung ist die Gegendarstellung. Der Arbeitgeber muss diese ebenfalls zur Akte nehmen.

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