Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Persönlichkeitsrecht
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Das Persönlichkeitsrecht umfasst den Schutz der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Arbeitnehmer dürfen daher nicht herabgewürdigt, angefeindet, diskriminiert, beleidigt , gedemütigt werden. Bei jeder Handlung von Arbeitgeber oder Vorgesetzten muss daher geschaut werden, ob das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gewahrt wird. Zum Beispiel ist eine Videoüberwachung oder heimliche Aufzeichnung von Telefonaten in der Regel als Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu sehen. Der verletzte Arbeitnehmer kann Schadensersatz, Schmerzensgeld und Unterlassung verlangen.
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