Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Pausenzeiten
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Auch die Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz geregelt, wobei es sich auch hier nur um gesetzliche Mindestanforderungen handelt. Danach müssen die Pausen im vorhinein festgelegt werden. Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von bis zu 9 Stunden sind es 45 Minuten. Nach 6 Stunden muss die erste Pause erfolgen. Die Pausenzeiten dürfen auch aufgeteilt werden. Eine Pause muss aber mindestens 15 Minuten lang sein. In Tarifverträgen können aber auch kürzere Pausen vereinbart werden.
Pausenzeit ist keine Arbeitszeit. Ob die Pausen vergütet werden richtet sich daher danach, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander vereinbaren bzw. was der Tarifvertrag dazu regelt.
Der Betriebsrat hat bei der Lage und Dauer der Pausen ein Mitbestimmungsrecht.
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