Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Nichtraucherschutz
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, dürfte jedem klar sein. Dennoch ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich und kann rauchen soviel er/sie will. Der Spaß hört aber dort auf, wo andere, die sich gegen das Rauchen entschieden haben, durch Passivrauchen beeinträchtigt werden. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt dem Arbeitgeber in § 5 daher vor, dass er Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens schützen muss. Jeder Arbeitnehmer hat daher einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
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