Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

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Nebentätigkeit

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Oft stellt sich die Frage, inwieweit ein Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nachgehen darf, wann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten darf und inwieweit er überhaupt ein „Mitspracherecht“ hat.

Wenn im Arbeitsvertrag nichts zur Nebentätigkeit geregelt ist, dann ist die Nebentätigkeit grundsätzlich genehmigungsfrei. Folgendes ist aber zu beachten:

  • Der Arbeitnehmer darf aber seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen, es sei denn, der Arbeitgeber erlaubt dies.
  • Des weiteren muss dem Arbeitgeber die Nebentätigkeit angezeigt werden, wenn er ein Interesse daran hat, zu erfahren, was sein Mitarbeiter sonst noch so macht. So muss der Arbeitnehmer, der einen Minijob inne hat, seinem Arbeitgeber mitteilen, wenn er einen weiteren Job annimmt, weil sich dann die Sozialversicherungspflicht ändert.
  • Die Nebentätigkeit darf auch nicht zur sonstigen Beeinträchtigung der Haupttätigkeit führen. So ist es zum Beispiel schon vom Arbeitszeitrecht her nicht möglich, bis 5:00 Uhr morgens in einer Bar zu arbeiten (Nebentätigkeit) und dann ab 9:00 Uhr für den Hauptarbeitgeber zu arbeiten, denn zwischen dem Ende der einen und dem Beginn der anderen Schicht liegen weniger als 11 Stunden.
  • Die Nebentätigkeit darf auch nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis vernachlässigt.

Im Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber ein Nebentätigkeitsverbot regeln oder auch die Aufnahme einer Nebentätigkeit von seiner Zustimmung abhängig machen.

Dabei kommt es wieder auf eine Interessenabwägung an. Der Arbeitgeber darf Nebentätigkeiten nicht willkürlich verbieten. Der Arbeitgeber hat nur ein Recht darauf, dass die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt. Wenn sie das nicht tut, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Genehmigung der Nebentätigkeit, der auch eingeklagt werden kann.

Will der Arbeitgeber von einer ausdrücklich erteilten Genehmigung einer Nebentätigkeit wieder wegkommen, so muss er eine “Änderungskündigung aussprechen.

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