Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Medizinischer Dienst / MDK

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Der Medizinische Dienst unterstützt die Krankenkassen.

Er kommt unter anderem dann zum Einsatz, wenn Arbeitgeber oder Krankenkasse an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zweifeln. Wenn jemand zum Beispiel immer kurz vor dem Wochenende oder immer an Brückentagen krank wird, dann ist das verdächtig.

Wichtig ist, dass das Gutachten des Medizinischen Dienstes immer sofort nach Erhalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt wird, damit sich die Krankheit nicht durch Zeitablauf „erledigt“.

Wenn der Medizinische Dienst zu dem Ergebnis kommt, dass der Arbeitnehmer gar nicht arbeitsunfähig ist, dann ist damit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in ihrem Beweiswert erschüttert. D.h., der Arbeitnehmer muss dann den Vollbeweis dafür erbringen, dass er wirklich krank ist. Wenn der Arbeitnehmer der Aufforderung der Untersuchung durch den Medizinischen Dienst nicht nachkommt, verletzt er arbeitsvertragliche Pflichten, die abgemahnt werden können. Außerdem erhöht er dadurch die Zweifel beim Arbeitgeber.

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