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Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

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Leistungsbeurteilung

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Die Leistungsbeurteilung ist ein wichtiger Bestandteil der Personalarbeit.

Für den Arbeitnehmer gibt sie die Möglichkeit, ihm zu zeigen, wo er steht und wie er und seine Leistungen wahrgenommen werden.

Die Leistungsbeurteilung ist auch ein unverzichtbarer und Wertvoller Baustein auf dem Weg zum Zeugnis. So kann ein Zeugnis nicht die Note 3 ausweisen, wenn der Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren in der Leistungsbeurteilung immer eine Note 1 bis 2 bekommen hat.

Wenn der Arbeitgeber die Leistungsbeurteilung nicht durchführt, dann kann der Arbeitnehmer sie vom Arbeitgeber verlangen. Dieses Recht gibt ihm § 82 Abs. 2 BetrVG, der auch in Kleinbetrieben und in Betrieben ohne Betriebsrat gilt. In Betrieben mit Betriebsrat, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ein Mitglied des Betriebsrates zur Leistungsbeurteilung hinzugezogen wird. Das Betriebesratsmitglied muss über den Inhalt der Besprechung Stillschweigen bewahren.

Will der Arbeitgeber die Leistungsbeurteilung standardisieren und allgemeine Grundsätze zur Beurteilung der Arbeitnehmer aufstellen, dann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

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